Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personaltraining-Rhein-Main.de, Triathleten.net und X-Skating.de

Für Vertragspartner, die nur Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, gilt ausschließlich Teil II der AGB.
Für den reinen Warenhandel gilt ausschließlich Teil I der AGB.
Im Folgenden wird Personaltraining-Rhein-Main stellvertretend für Personaltraining-Rhein-Main.de, Triathleten.net und X-Skating.de genannt.

Version: 1. Juni 2008
Diese AGB im PDF-Format - Betrachten mit linker Maustaste, Download mit rechter Maustaste. Aktuell und gültig ist die angezeigte Online-Version.
I) AGB für den Warenhandel

  1. ALLGEMEINES
    Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenhandel gelten für Lieferungen und sonstige Güter-Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht Personaltraining-Rhein-Main hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung meinerseits. Personaltraining-Rhein-Main ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.


  2. ANGEBOT
    Die Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der Darstellung verliert mit Erscheinen einer neuen Auflage seine Gültigkeit.


  3. LIEFERUNG UND ZAHLUNG
    Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind im im Produktangebot näher ausgewiesen. Die übliche Zahlweise beim Warenversand ist Vorkasse. Alle Preise von Personaltraining-Rhein-Main enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es bleibt Personaltraining-Rhein-Main vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem anfallenden Zuschlag berechnet.


  4. LIEFERZEITEN
    Ware, die am Lager ist kommt innerhalb von 4 Werktagen Tagen zum Versand (keine Haftung für Beförderungsprobleme). Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, wird ein Lieferzeitraum genannt. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Personaltraining-Rhein-Main nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so kann sowohl Personaltraining-Rhein-Main als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.


  5. RÜCKGABERECHT (gilt für Versandhandel, nicht für Ladenverkauf)
    Für nicht benutzte Neuware wird ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen garantiert. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Es wird vereinbart, dass der Besteller in denjenigen Fällen, in denen der Wert der Bestellung 40,- Euro nicht übersteigt, die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen hat. Über diesem Betrag, wird der Versand von Personaltraining-Rhein-Main rückwirkend erstattet, sofern die Ware vom Kunden bereits bezahlt wurde. Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Sofern eine Ware einschließlich Versandkosten angeboten wurde, werden die Versandkosten von Personaltraining-Rhein-Main bei der Rückgabe von der Gesamtsumme abgezogen. Die Annahme von unfrei zugestellten Rücksendungen wird verweigert.
    Der Besteller verpflichtet sich ferner, auch die Original-Rechnung zurückzusenden. Bei Sendungen und Lieferungen ins Ausland werden die Kosten der Rücksendung vom Kunden getragen.
    Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware, Einzelanfertigungen und für Sonderverkaufsaktionen. Darunter fallen beispielsweise auch nicht übliche Größenanpassungen, Veränderungen der Waren im Aussehen, Anpassung von Sonderzubehör oder Kombiangebote welche aus Dienstleistung plus Dienstleistung bestehen . Lizensierte Software gilt als Einzelanfertigung. Sie ist daher vom Rückgaberecht ausgeschlossen (siehe auch GEWÄHRLEISTUNG). Schonendes Anlegen oder Maßnehmen der Ware gilt nicht als Benutzung, sofern dabei keine Beschädigungen, Verschmutzungen (auch geruchlicher Art) oder sichtbarer Verschleiß auftritt.
    Auch durch Anpassungen der Ware durch den Kunden gilt die Ware als benutzt.
    Nachdem wir Ihr Paket erhalten haben, werden wir bei einer gewünschten Rückgabe, den Rechnungsbetrag und Ihre Portokosten auf das von Ihnen angegebene Konto zurück überweisen. Sollten Sie hingegen einen Umtausch gegen einen anderen Artikel wünschen, werden alle Kosten verrechnet, und bei einer Gutschrift ebenfalls auf Ihr Konto zurück überwiesen, oder per Scheck dem erneuten Paket beilegen.


  6. GEFAHRÜBERGANG
    Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Personaltraining-Rhein-Main auf den Käufer über.


  7. GEWÄHRLEISTUNG
    Personaltraining-Rhein-Main gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener oder versteckter Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung, sofern keine gesetzlichen Vorgaben eine anderer Dauer vorgeben. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert oder in Wettkämpfen einsetzt. Der Kunde von Personaltraining-Rhein-Main hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Darüber hinaus können bei Gewährleistungszusagen von Produktherstellern (sog. Garantien) über diesen Zeitraum hinaus, auch längere Ansprüche direkt gegenüber dem Produkthersteller geltend gemacht werden. Auch hier gelten Ausnahmen bei Sonder- und Einzelanfertigungen, sowie bei Produkten die von den Herstellern unter bestimmten Bedingungen von der Gewährleistung ausgenommen werden. Lizensierte Software gilt als Einzelanfertigung. Sie wird nur im Falle von erkennbaren Schäden ersetzt.
    Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.


  8. GRUPPENBESTELLUNGEN, SAMMELBESTELLUNGEN, VEREINSBESTELLUNGEN
    Die Auftragsabwicklung und auch eventuelle Rücksendungen erfolgen ausschließlich über den genannten Besteller der Gruppe. Vereinsbestellungen werden nur abgewickelt, wenn eine natürliche Person Vertragspartner ist.


  9. EIGENTUMSVORBEHALT
    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Personaltraining-Rhein-Main.


  10. SPONSORING
    Siehe Abschnitt II.

  11. DATENSPEICHERUNG
    Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Personaltraining-Rhein-Main darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Personen, die durch mangelnde Zahlungsmoral oder anderes unseriöses Verhalten auffallen, werden als Kunden ausgeschlossen und fallen damit nicht mehr unter den Kunden-Datenschutz. Ihre Daten werden in angemessenem Rahmen weitergeleitet an Einrichtungen wie Schufa, Graue Liste, Blacklist und andere.



II) AGB für Training, Seminare und Dienstleistungen

  1. VERTRAGSGEGENSTAND
    Hiermit werden zwischen dem Personaltrainer und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarung getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (im Studio, im Freien, sonstigen Sportanlagen, zu Hause etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Trainer übt die Tätigkeit als freiberufliche Lehrtätigkeit aus, vergleichbar einem Privatdozenten, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit, wie ein Betreiber einer Sportschule oder eines Fitness-Studios. Sein Status ist der eines Privattrainers.
    Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen.
    Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


  2. PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
    Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich grundsätzlich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Für die erste Trainingseinheit wird in jedem Fall eine schriftliche Rechnung gestellt, auch dann, wenn diese durch Verschulden des Kunden nicht zustande kommt. Weitere Beträge sind vor der jeweiligen Trainingseinheit per Überweisung oder in bar zu zahlen, nur auf Vereinbarung auf andere Weise. Bei Workshops, Mehrfachbuchungen, Dauerbetreuung und dergleichen gilt Zahlung im angegebenen Zeitrahmen im Voraus. Bei Dauerbetreuung sind außerdem Anzahlungen zu leisten. Sonstige Leistungen werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. Sonderrabatte gelten auf Basis von Kulanz und können nicht eingefordert werden.


  3. WEITERE ZAHLUNGSMODALITÄTEN
    Die jeweilige Trainingseinheit (gilt nicht für Workshops, Seminare oder dergleichen) ist zu bezahlen, wenn nicht mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird. Wird eine bezahlte Trainingseinheit im voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb 4 Wochen nach Krankheitsende nachgeholt werden. Bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und dergleichen sind aber in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Ansonsten ist die Trainingseinheit dennoch zu bezahlen. Bei Gutscheinen gilt die Trainingseinheit bei einem durch den Kunden versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet. Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.


  4. DAUER DES TRAININGS
    Die Dauer der Trainingseinheiten beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.


  5. GRUPPENVERANSTALTUNGEN
    Für Workshops, Seminare und Gruppenveranstaltungen gilt: Für die Teilnahmegebühr wird üblicherweise ein Zahlungshinweis oder eine Rechnung versendet, die innerhalb 7 Tagen zu zahlen ist. Bei Vorauszahlung per Überweisung vor der Veranstaltung kann ein gesondert ausgewiesener Rabatt gewährleistet werden. Danach ist bis zum Veranstaltungstag die Anmeldung nur noch gegen Rechnungsversand möglich. Bei Nichterscheinen oder Verspätung bei der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, kann der Kunde eine andere Person nennen, welche statt ihm zum gebuchten Termin teilnimmt.
    Wenn zwischenzeitlich ausreichend Teilnehmer nachmelden, so dass die Veranstaltung ausgebucht ist, kann Personaltraining-Rhein-Main die Teilnahmegebühr unter Abzug der Verwaltungskosten auf Kulanzbasis zurückerstatten. Ein Ersatztermin kann unter Berechnung bereits erfolgter Zahlungen angeboten werden, wenn die angefallenen Verwaltungskosten für die ausgefallene Teilnahme zusätzlich erstattet werden. In der Regel sind das die anteiligen Umlagen der versäumten Veranstaltung. Diese Regelungen sind Kulanzregelungen. Die Veranstaltungsteilnehmer willigen mit ihrer Anmeldung diesen Bedingungen zu. Weitere Optionen regelt der Abschnitt "Teilnahmerücktritt bei Gruppenveranstaltungen">.
    Wird eine Gruppenveranstaltung gebucht wird, tritt nur eine einzelne juristische Person (im Allgemeinen, die welche die Veranstaltung bucht) als Vertragspartner auf. Dies gilt auch wenn eine einzelne juristische Person andere Personen anmeldet, ohne als Gruppe aufzutreten. Ansonsten und bei namentlicher Einzelmeldung der Teilnehmer, werden die Leistungen der Einzelpersonen, jeweils individuell berechnet.


  6. HAFTUNG und VERSICHERUNG
    Eine Haftung für durch den Personaltrainer verursachte Schäden kommt nur im Falle von nachweislich grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Betracht. Dies gilt für Unterrichts- und Trainingsstunden, Trainingspläne (auch die verwendeten Datenträger), Beratungen, Leistungstests, Vorgaben für Wettkämpfe und alle übrigen Dienstleitungen. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden. Personaltraining Rhein-Main schließt dafür jegliche Haftung aus. Dieser Punkt entspricht einer Haftungsfreistellung.


  7. TRAININGSBEDINGUNGEN
    Trainingsart und Trainingsort werden mit dem Kunden für jede Trainingseinheit abgesprochen. Bei schlechter Witterung (z.B. Eis, Schnee, starker Regen) und einem dadurch bedingten erhöhten Verletzungsrisiko findet die Trainingseinheit - sofern möglich - nicht im Freien statt oder wird nach Absprache verschoben. Ein unter ungünstigen Bedingungen auf Kundenwunsch im Freien stattfindendes Training erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.


  8. VEREINABRUNGEN und DATENÜBERMITTLUNG
    Der Kunde erkennt beiderseitige Absprachen und Vereinbarungen als verbindlich an. Dies gilt bei Verständigung über alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax, E-Mail und dergleichen. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung. Leistungen, die auf Grund von Übermittlungsfehlern nicht oder nur teilweise erbracht werden können (z.B. über das Internet) müssen vom Kunden schnellstmöglich reklamiert werden (bei Feststellung des Mangels), damit die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.


  9. GUTSCHRIFTEN BEI RÜCKTRITT oder VERZÖGERUNG
    Gutschriften die gegeben werden, wenn der Kunde einen Termin verschiebt, sind immer freiwillig. Wenn die Leistung später beansprucht wird und nicht, wie ursprünglich vereinbart, geleistet werden kann, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Erfüllung oder Rückerstattung. Trainings-Gutschriften, die für Veranstaltungen oder Trainingsangebote des Folgejahres oder eines späteren Austragungszyklus eingelöst werden, beziehen sich maximal auf das aktuelle Leistungsangebot des Folgejahres oder des Folgezyklus, nicht auf das zeitlich zurückliegende Leistungsangebot.


  10. GUTSCHEINE
    Gutscheine sind nur so lange gültig wie angegeben. Ohne weitere Angabe sind sie maximal bis zum Ende des Folgejahres der Ausstellung gültig. Wenn Gutscheine für ein bestimmtes Angebot (Workshop, Trainingsstunde...) ohne festes Datum ausgestellt wurden, kann am Einlösungstag nur die Leistung des Angebots zu diesem Datum gewährleistet werden, dies ist insbesondere beim Wechsel des Angebotes zur nächsten Saison zu berücksichtigen. Umtausch oder Wandlung von Gutscheinen ist möglich, jedoch wird der Zeitaufwand für die entstandenen Kosten berechnet (Bestellung, Reservierung, Verwaltung, Portokosten...).


  11. ANMELDUNG ZU WEITEREN VERANSTALTUNGEN
    Falls nicht anders vereinbart, ist die Anmeldung zu Wettkämpfen oder termingebundenen Veranstaltungen immer Sache des Kunden. Werden durch verspätete Anmeldung oder andere selbstverschuldete Gründe spezielle Trainingspläne oder Dienstleitungen überflüssig, sind diese dennoch voll zu bezahlen.


  12. HINWEIS ZU MESSVERFAHREN
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur gewährleistet werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden. Invasive Messverfahren (beispielsweise mit Blutentnahme) erfüllen nicht den direkten oder indirekten Tatbestand der Körperverletzung an der Testperson. Dieser Vereinbarung stimmt der Kunde ausdrücklich zu.


  13. SPORTTAUGLICHKEIT
    Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer des Trainings sportgesund zu sein.


  14. VOLLJÄHRIGKEIT
    Für minderjährige Kunden gelten die gleichen Bedingungen. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Anmeldung und bei Beginn des Trainings des Minderjährigen mit den AGB einverstanden AGB.


  15. RABATTE und DIENSTLEISTUNGSPAKETE
    Sämtliche Sonderangebote und Rabatte sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden. Auch Angebots-Pakete setzten sich aus Einzelleistungen zusammen, die nur in diesem Paket ermäßigt sind. Sie bestehen aus rabattierten Leistungen und fallen daher unter die Rabatt-Regelung. Dies ist dann wichtig, wenn es um Einzelleistungen geht, die herausgelöst von Angebots-Pakten betrachtet werden. Ein dann auf einzeln herausgelöste Bestandteile des Paketes gewährter Rabatt ist immer freiwillig. Insbesondere für Paketangebote (z.B. Coaching) gilt, dass erst nach vollem Zahlungseingang dieses rabattierten Paketes Dienstleistungen von Personaltraining-Rhein-Main erbracht werden müssen. Vorableistungen sind eine freiwillige Vorleistung auf die ausstehende Zahlung. Sollten durch verspätete Zahlungen, Rabattkonditionen verfallen, können diese nachträglich in Rechnung gestellt werden oder das Dienstleistungspaket gekürzt werden. Nach teilweise erbrachter Vorleistung von Personaltraining-Rhein-Main oder Terminversäumnis durch den Kunden (z.B. keine oder zu späte Bekanntgabe von Postadresse, weiteren Rahmenkonditionen oder Leistungsdaten) kann Zahlungsverzug zum ersatzlosen Abbruch des Diensteistungspaktes führen, wenn dadurch Personaltraining-Rhein-Main zu hohe Arbeits- oder Materialkosten entstanden sind. Als Nachweis der Kosten genügt die Erklärung von Personaltraining-Rhein-Main. Damit erklärt sich der Kunde bei Einwilligung in das Dienstleistungspaket einverstanden.
    Das Gleiche gilt für die Einlösung von Rabatt-Gutscheinen. Auf externe Leistungen, die Bestandteil eines Paket-Angebots sind oder waren, können keine Rabatte gewährt werden.


  16. ANTI-DOPING-ERKLÄRUNG
    Der Kunde versichert beim Training nicht unter Drogen oder sinnesbeeinflussenden oder leistungsfördernden oder anabolen Medikamenten/Substanzen zu stehen. Ebenso werden leistungssteigernde Maßnahmen mit körpereigenen Substanzen, wie Eigenblutdoping, zum Doping gezählt. Darunter fällt außerdem zu Zufuhr aller Mittel nach pharmazeutischer Definition und aller Mittel im ethischen Sinne der Dopingdefinition (erweiterter Definitionsbereich). Ebenso fallen Medikamente, welche Körperschutzmechanismen verändern, darunter. Die medizinisch indizierte Einnahme von Beta-Blockern, Psychopharmaka und dergleichen ist anzuzeigen und ist dann ausgenommen. Personaltraining-Rhein-Main ist berechtigt jede Betreuung fristlos abzubrechen, sobald Doping bekannt wird. Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge besteht dann nicht. Als Nachweis gilt ein Dopingnachweis, ein medizinisches Attest oder die Aussage des Kunden. Disqualifikationen wegen Dopings ziehen bei betreuten Wettkämpfen, die namentlich durch Personaltraining-Rhein-Main betreut wurden, eine Vertragsstrafe mindestens in doppelter Höhe der Betreuungspauschale nach sich (Entschädigung der Rufschädigung). Personen die wegen Dopings aufgefallen sind, werden als Kunden bei Personaltraining-Rhein-Main auf keinen Fall akzeptiert. Diese Bestimmung gilt lebenslang.


  17. SPONSORING
    Sponsoring ist eine freiwillige Leistung für bestimmte Gruppen (z.B. Vereine) aus der Einzelpersonen keinerlei Anspruch erheben können. Nur in besonderen Fällen ist diese Leistung in Umfang oder Zeitraum vertraglich festgelegt. Dies gilt auch für den Warenhandel.


  18. DATENSPEICHERUNG
    Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Personaltraining-Rhein-Main darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Personen, die durch mangelnde Zahlungsmoral oder anderes unseriöses Verhalten auffallen, werden als Kunden ausgeschlossen und fallen damit nicht mehr unter den Kunden-Datenschutz. Ihre Daten werden in angemessenem Rahmen weitergeleitet an Einrichtungen wie Schufa, Graue Liste, Blacklist und andere.


•••  Personaltraining Rhein-Main.de - Triathleten.net - X-Skating.de  •••







Gerichtsstand ist Groß-Gerau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der EU.

Es gilt die jeweils neueste Fassung der AGB.
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