Offizielles Regelwerk Moderner Biathlon


Moderner Biathlon
Veranstalter Handbuch


© by Frank Röder 2005-2011

29. Auflage vom 20.07.2011 (ersetzt ältere Auflagen) - Download als PDF-Dokument (evtl. ältere Version) - Nur echt mit Datum und Verfasser. Wo kämen wir sonst hin?
1 Definition / Material   2 Wettkampfdistanzen / Disziplinen   3 Streckenprofil   4 Abmessungen, Zieldistanzen und -größen   5 Auslösepflicht   6 Sicherheit   7 Sonstiges   8 Anhang   9 Verfasser
Tipps für Veranstalter von Modernen Biathlons gibt es übrigens auf der Cross-Skating Trainer CD-ROM und auf der Seite Moderner-Biathlon.de, dem offiziellen Mittelungsorgan des Modernen Biathlon Sports.

Aus aktuellem Anlass sie hier auf den Anhang verweisen, der manche Seitwärtsentwicklungen neben der Sportart Modernern Biathlon erklären mag.

Einleitung
Dieses Handbuch wird seit 2005 kontinuierlich weiterentwickelt (seit 2006 öffentlich) und soll als Public Domain-Werk gehandhabt werden (erste Erwähnung und Definition des Modernen Biathlons in einem Sportprojekt im März 2005, Vorstudien reichen bis ins Jahr 1992 zurück - Stichwort "Cross-Biathlon"). Jeder darf es ohne Rücksprache kostenlos benutzen und weitergeben unter der Voraussetzung (!), dass bei Veranstaltungen und Veröffentlichung ausdrücklich auf die Quelle hingewiesen wird (z.B. in der Ausschreibung, Ergebnisliste, Website usw.), wie das bei Public Domain Produkten üblich ist. Unter der Einhaltung des Regelwerks darf und soll die Veranstaltung als "Moderner Biathlon" beworben werden.
Daran halten sich zwar nicht alle, die sich für ihr "eigenes Regelwerk", an der Idee des Modernen Biathlons bedient haben, das zeigt jedoch, dass auch Mitläufer ein Bedürfnis nach Regeln haben.
Kosten werden, ganz im Sinne des Sports, bei korrekter Nutzung des Handbuchs, nicht erhoben. Das Copyright und das Urheberrecht bleiben bei den Inhabern von Moderner- Biathlon.de. Eine kommerzielle Vervielfältigung und Weitergabe dieser Regeln ist ohne Genehmigung untersagt. Die Bezeichnung "Angelehnt an das Veranstalter Handbuch Moderner Biathlon mit folgenden Abweichungen..." ist erlaubt, sofern die Abweichungen unwesentlich sind und klar hervorgehoben werden. Änderungs- und Verbesserungsvorschläge für das Handbuch werden gern berücksichtigt, aber nur vom Urheber oder seinen Beauftragten in Abstimmungstreffen oder aus aktuellem Anlass durchgeführt. Trotzdem bleibt die Einladung zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung an alle bestehen. Offizielle Websites, dieses Sports, die dieses Handbuch unterstützen sind sind derzeit: Moderner-Biathlon.de, Moderner-Biathlon.com und Moderner-Biathlon.mobi. Andere Seiten mögen bei Einhaltung der Regeln dem ebenfalls entsprechen, dies kann jedoch nicht dauerhaft überprüft werden und wir bitten um "Anmeldung" jener uns vielleicht noch unbekannten Seiten, die bereits nach dem Handbuch vorgehen, damit sie hier erwähnt werden können. Andere Seiten, die den Begriff eventuell auch in anderer Schreibweise nutzen sind möglicherweise kein Produkt des Urhebers, da nicht automatisch legitimiert, wenn keine Absprachen oder Beauftragungen stattgefunden haben. Diese Einschränkungen sind aus ganz pragmatischen Gründen notwendig, weil sonst am Ende doch jeder macht, was er will und womöglich die geleistete Vorarbeit als "seine Arbeit" verkauft. Wenn es jemand besser kann, bitte melden, nach der Devise "Bessermachen ist konstruktiver als Schlechtreden". Mehr Hintergründe stehen im Anhang.

Die Frage "Wozu brauchen wir überhaupt ein Regelhandbuch?" ist natürlich erlaubt und die Antwort ebenso ernüchternd wie bedeutend: Sobald eine Haftungsfrage auftaucht, bei der über "korrektes" oder "unkorrektes" Verhalten der Teilnehmer oder des Veranstalters entschieden werden muss, wird auch die Frage gestellt werden, WAS korrektes Verhalten in diesem Sport bedeutet, WO es vereinbart wurde und WER darüber entscheidet. Deswegen muss auch spätestens dann unbedingt ein Schiedsgericht gestellt werden, dass Entscheidungen und Beurteilungen unabhängig vom Veranstalter oder Ausrichter (!) durchführt. Die Schiedsrichter selbst dürfen nur dem Handbuch gegenüber verpflichtet sein, nicht dem Veranstalter. Die Teilnehmer von Veranstaltungen sollten also auch ein Handbuch unterschreiben (Teilnahmebedingung). Außerdem sollten die meisten Entscheidungen ohnehin grundsätzlich einem hinterlegten Handbuch entsprechen, wenn bestimmte Entscheidungen nicht den Eindruck subjektiver Willkür erwecken sollen.
Die Begriffsprägung "MODERNER BIATHLON" ist urheberrechtlich geschützt und definiert, so wie beispielsweise die Sportart "Moderner Fünfkampf" ein feststehender Begriff ist (interessante Entwicklung in dieser ebenfalls "modernen" Sportart: http://www.pentathlondeutschland.de/index.php?id=13&tx_ttnews[pointer]=2&tx_ttnews[tt_news]=191&tx_ttnews[backPid]=7&cHash=8ea1b8897d). Sie darf nicht für Veranstaltungen benutzt werden, die diese Definition nicht erfüllen. Nur weil die Wortkombination "modern" und "Biathlon", den leichtverständlichen Begiff "Moderner Biathlon" ergibt, ist der Begriff nicht völlig frei verfügbar. Andere Beispiele für klar definierte Sportarten sind Decathlon, Heptathlon, Pentathlon, Quadrathlon, Triathlon, Biathlon, Duathlon, auch in Kombination mit "modern", "Sommer", "Winter" oder "cross". Im Falle von groben Abweichungen von der Definition musste der Begriff Moderner Biathlon von Veranstaltern auch schon unter dem Druck des Urhebers zurückgezogen werden um den Begriff nicht zu verwässern.
Alle interessierten Veranstalter und Sportler sind, wie schon erwähnt, von der Version 1.0 dieses Handbuchs an, zu einer öffentlichen Mitarbeit und Weiterentwicklung dieses "Regelhandbuchs" aufgefordert! Wer es ignoriert oder nicht anerkennt, aber sonst nichts dazu beitragen möchte, kann daher auch keinen moralischen Anspruch auf Kritik einfordern. Quellenangabe und Copyright-Inhaber: www.Moderner-Biathlon.de/www.Aktimedia.de, Frank Röder, Groß-Gerau.

Begründungen/Erläuterungen sind im Folgenden zwischen dreifachen !!! Ausrufezeichen !!! dargestellt.



1   Definition / Material

Sportlicher Mehrkampf, der mit opto-elektronischen oder elektronischen Zielgeräten und luftbereiften Rollsportgeräten/Cross-Skates/Nordic-Skates ausgetragen wird. Dies schließt Varianten in der Art oder Anzahl der Ausdauersportarten mit ein. Eine Markenbindung bei den verwendeten Sportgeräten schließt die Bezeichnung Moderner Biathlon absolut aus. Hersteller, die entgegenkommend auf dieses Handbuch eingehen, werden hier gern genannt. Auch ist eine Bindung von Dienstleistungen oder eine Veranstalterbindung an den Begriff "Moderner Biathlon" nicht zulässig. Eine Simulation des "Nachladens" am Zielsportgerät, ist für den Sport und beim heutigen Stand der Technik überflüssig, aber nicht verboten. Eine Knallsimulation ist dagegen unerwünscht, wegen der Geräuschbelästigung, die den Einsatzbereich einschränken würde. Andere Anlehnungen oder Simulationen überflüssig gewordener Vorgänge aus dem klassischen Biathlon, sind nicht notwendig oder vorgeschrieben, aber auch nicht unzulässig. Sehr wünschenswert (und von Anfang an auf der Wunschliste vieler Veranstalter und Athleten) ist dafür eine zeitliche Lichtimpuls-Verzögerung in der Zielsportanlage, um "Schnellfeuern" zu verhindern. Die elektronischen Ziele müssen über eine gut sichtbare optische Trefferanzeige verfügen. Das opto-elektronische "Schießen" beim Modernen Biathlon hat eine relativ große Ähnlichkeit mit dem opto-elekronischen "Schießen" beim Modernen Fünfkampf. Nachfolgend können die Zielsportgräte vereinzeln unkorrekt noch als "Waffen" oder das Lichtzielen als Schießen bezeichnet werden.


1a   Begriffe
(klassischer Begriff => Begriff im Modernen Biathlon)
schießen => anlegen, zielen, auslösen oder treffen je nach Zusammenhang ("Blitzen" oder "Lasern" hat sich nicht durchgesetzt)
Schuss => (also das, was abgegeben wird) Impuls oder Signal, je nach Zusammenhang (wenn es darum geht, was im Ziel ankommt) auch Treffer/Fehltreffer
Fehlschuss => Fehltreffer
abdrücken => auslösen Waffe => Zielsportgerät, auch Lichtziel(sport)gerät, da definitiv keine Waffe!
??? => Pflichttreffer: diesen Begriff gibt es nur beim Modernen Biathlon und er ist selbsterklärend
Schießstand/Schießbahn => Zielbahn
Schütze => Zielsportler oder Biathlet (das sich Schütze von schießen ableitet)
Schusslimit => Impulslimit, Auslöselimit
Gewehr => Gewehr, Lichtgewehr
Pistole => Pistole, Lichtpistole (es gibt auch andere Gegenstände mit "Pistolegriff")
Die Abkürzung MoBi für den Modernen Biathlon sollte nur sparsam verwendet werden, da er nicht selbsterklärend ist und somit diese eine junge Sportart kaum bekannter macht und auch kaum Neugier weckt. Manche "dumme" Ableitung von dieser Abkürzung wirkt sogar abschreckend, denn wer will schon dummen Sport betreiben?
!!! Dies alles gewährleistet die Unabhängigkeit von Jahreszeiten, Loipen, Schießanlagen, gesetzlichen Reglementierungen und einzelnen Produktherstellern oder Dienstleistern. Auch eine Verteuerung der Ausrüstung durch Einbau von unnötigen Funktionen soll vermieden werden (Volkssport!). Das Handbuch wurde zwar den Gegebenheiten angepasst, aber auch ein Entgegenkommen der Zielgerätehersteller wäre zeitgemäß. Die sehr wünschenswerten Auslöseverzögerungen werden derzeit nur von Röhm und MoBi-One eingebaut. Der einzige Hersteller, der sich derzeit ausdrücklich voll auf dieses Handbuch eingestellt, ist unter www.Moderner-Biathlon.mobi zu finden. Die Begriffsdefinitionen ermöglichen eigentlich erst die Autonomie der Sportart und klare Vorstellungen über den Sport !!!

Die Geschicklichkeitssportart "Schießen"/Zielen im Modernen Biathlon ist definitionsgemäß präziser Zielsport ohne Bewegung von Projektilen, also kein wirklicher Schießsport, weil effektiv gar nicht geschossen wird und darf somit nicht wirklich zu den Schießsportarten gerechnet werden. Wenn im Folgenden der Begriff "Schießen" erwähnt wird, ist im Bezug auf den Modernen Biathlon immer opto-elektronischer Zielsport und kein Projektilschießen gemeint. Der Begriff Schießen ist für den Lichtzielsport grundverkehrt (es wird ja nichts geschossen) und wird, je nach Situation, durch präzisere Begriffe, wie Anlegen, Zielen, Auflösen oder Treffen ersetzt, da das echte Schießen mindestens aus diesen vier Teilen besteht und damit bereits im Schießsport leider oft als dementsprechend unpräziser Oberbegriff verwendet wird.
Die Ausdauersportart ist, wenn sie standardgemäß mit dem Sportgerät Cross-Skate durchgeführt wird, eine eigene Sportart. Kein Skisport, da kein Schnee benötigt wird und auch kein Rollskisport oder Rollschuhsport, da die Sportgeräte der Definition von Rollskiern oder Rollschuhen widersprechen. Dieser Sport kann daher nicht zu den Ski- oder Wintersportarten gerechnet werden. Moderner Biathlon ist kein saisonaler Ersatz und keine notdürftige Anlehnung an bestehende Sportarten, die aus dem Schieß-, Ski- oder Wintersport stammen. Auch dem herkömmlichen Rollsport oder dem Inlinersport entspricht weder das Cross-Skating, noch der Moderne Biathlon, nach dieser Definition. Moderner Biathlon ist erheblich vielseitiger, anpassungsfähiger und breitensportwirksamer als der klassische Biathlon. Ein solches sportliches Multitalent, wie den Modernen Biathlon, einer im Vergleich zum Modernen Biathlon - recht eigeschränkten Profisportart unterzuordnen, ist vergleichbar als würde man versuchen die Regeln für das Rad-Mannschaftszeitfahren dem gesamten Radsportsport aufzuzwingen.
Der mögliche Ausschluss von ungebremsten Sportgeräten auf Kunststoffrollen hat Sicherheitsgründe (auch hier gibt es Ausnahmen). Dieser Sport soll vor allem verletzungsarm betrieben werden können und soll nur geringe Ansprüche an die Veranstaltungsumgebung stellen. Eine Kombination von sicheren Lichtgewehren mit sicheren MTBs (sie besitzen Bremsen) ist dagegen definitionsgemäß nicht ausgeschlossen. Eine Erweiterung dieser Definitionen wird dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung angepasst werden.

Ausnahme: Bei besonderer Kennzeichnung in der Ausschreibung ist auf geschlossenen ebenen Bahnen (z.B. Stadion), die Verwendung von ungebremsten Rollsportgeräten zulässig, sofern diese in einer gesonderten Klasse und Wertung starten. !!! Durch die Vielseitigkeit in den Varianten und als Ganzjahressportart ist der Moderne Biathlon als eine eigenständige Sportart zu verstehen, mit eigenständigem Entwicklungspotential, das durch keine Anbindung an Rahmenbedingungen anderer etablierter Sportarten eingeschränkt werden soll. Dies wäre erfahrungsgemäß der Fall, sobald der Moderne Biathlon beispielsweise dem Biathlon, dem Schießsport oder dem Skisport zugehörig erklärt wird. !!!

1b   Ausschlussliste

Die im Folgenden aufgeführten Produkte sind (vorerst) von Wettkämpfen ausgeschlossen bzw. zu einer Wettkampfteilnahme nicht zugelassen:
• Reifen und Rädermaterial, deren Luftfüllung in Form vom Schaum und nicht in Forum einer variabel befüllbaren Hohlkammer (z.B. Luftschlauch) gespeichert wird. Ebenso Vollgummi- und Vollkunststoffreifen. Ausnahme: Start von vergleichbaren Sportgeräten in gleichen und besonders ausgeschriebenen Startgruppen.
• Materialien und Verbindungstechniken, die für die Belastung offensichtlich nicht robust genug ausgelegt sind.
• Aerodynamische Hilfen.
• Hilfsmotoren und energiespeichernde Techniken

!!!Zugelassen sind generell alle Produkte, die den aufgeführten Eigenschaften entsprechen. Die Ausnahme bildet diese Negativliste, die Produkte oder Materialien aufzählt, deren Verwendung aus bestimmten Gründen vorerst nicht zugelassen ist!!!

1.1 Lichtzielgeräte (analog zu den Waffen beim Biathlon)

Die folgenden Definitionen sind vor allem notwendig um die Harmlosigkeit der verwendeten Sportgeräte zu gewährleisten und um keine Verwechselung mit Anscheinswaffen aufkommen zu lassen. Im Folgenden wird der verwendete Begriff "Waffe" hier prinzipiell verkehrt angewendet, obwohl er sich auf die beschriebene Form der "Nicht-Waffen" bezieht, die besser als Licht-Zielsportgeräte bezeichnet werden sollten.
Ausführungen und Disziplinen: Lichtpistole und Lichtgewehr, technisch bauähnlich wie MoBi-One oder Röhm RG Light-Point oder Anschütz Laser-Power Biathlon. Es gibt keine Markenbindung.
Definition Lichtpistole: Allein mit den Händen gestützt, ohne aufgelegtes Zielen oder Anlegen am Körper.
Definition Lichtgewehr: Allein mit Händen, Armen und Schultern gestützt (beim liegend Zielen ist Auflegen des Körpers bis zum Ellenbogen erlaubt).
Die Verwendung von statischen Anbauteilen zur Stabilisierung (Stative oder Riemen) ist beim Modernen Biathlon ausdrücklich nicht erlaubt.
!!! Beim liegend Zielen ist regulär kein Auflegen/Abstützen der Geräte auf Gegenstände oder den Boden erlaubt. Auflegen ist lediglich in speziellen Behinderten-Wertungen erlaubt. Schützen ohne Handicap, die eine Zielsportgerät gegen die Regeln fixieren, zeigen nur, dass sie den Sport nicht richtig erlernt oder verstanden haben. Das liegende Zielen ist nicht grundsätzlich beim Modernen Biathlon vorgeschrieben und die Zukunft des Modernen Biathlon wird zeigen, ob es an Bedeutung verlieren wird, weil sich in der Praxis manchmal Nachteile daraus ergeben können. Auf die traditionellen Schießriemen oder Armriemen wird verzichtet um ein "Wettrüsten" und eine Diskussion über solche Teile gar nicht erst aufkommen zu lassen !!!

Visierung/Zielvorrichtugn: Erlaubt sind offene Visierungen, Zielfernrohre, Diopter/Ringkorne, Adleraugen und Leuchtpunktvisiere. Es sind keine separaten offenen Hochenergie-Ziellasersysteme (> Laserklasse 2) erlaubt, lediglich bei optischen Zielerkennungssystemen ist die Einheit von Ziellichtstrahl und Niedrigenergie-Ziellaser (max. Klasse 2) erlaubt (auch "Zielstrahl-Modus", "Fotografisches Schießen / Fotografischer Zielsport" oder "Permanentstrahl-Zielsport").
!!! Das Zielen soll so einfach wie möglich sein, auch für Ungeschulte. Es gibt absolut keine technische Notwendigkeit für eine Einschränkung der Visierungen. Leuchtpunktvisiere und Diopter sind leicht zu handhaben. Noch leichter im Umgang sind für ungeübte Schützen Permanemtstrahl-Systeme im so genannten Zielstrahl-Modus, die außerdem für Zuschauer und Trainer das unmittelbare Zielen besser nachvollziehbar machen. Zielfernrohe sind ebenfalls unproblematisch und komfortabel, besonders für Fehlsichtige, die sonst womöglich gar keinen Zielsport betreiben könnten. Es spricht nichts dagegen - außer der unlauteren Absicht einer Monopolisierung - sinnvolle Zielhilfen zu verbieten !!!

Auslöseverzögerung: Auslöseverzögerungen sind beim Modernen Biathlon erlaubt und erwünscht. Solche Verzögerungszeiten sind den Teilnehmern immer mitzuteilen.
!!! Die größte Vereinfachung für die Wettkampfpraxis im Modernen Biathlon, stellt sicher eine eingebaute Auslöseverzögerung dar. Sie wird bisher nur von wenigen Herstellern angeboten !!!

Auto-Reset Systeme: Systemen, die sich nach der üblichen Trefferzahl oder nach einer bestimmten Zeit automatisch zurücksetzten sind erlaubt. Solche Reset-Zeiten sind den Teilnehmern immer mitzuteilen.
!!! Eine ganz erhebliche Personaleinsparung und eine Reduzierung von Fehlbedienung wird mit Auto-Reset Systemen möglich, die dann auch gleichzeitig eine wichtige Entscheidungsaufgabe der Schiedsrichter übernehmen !!!

Ziele: Entsprechend der technischen Ausführung bauähnlich wie MoBi-One oder Röhm LTS oder Anschütz Laser-Power Biathlon (keine Markenbindung!). Zusätzliche Trefferanzeigen für die Zuschauer, in Form von vergrößerten Lichtern, LCD/LED-Anzeigen, mechanischen Anzeigen oder Monitoren, Zählwerken oder Zeitanzeigen, sind erlaubt, solange durch sie keine Irritationen (Blendung) oder Gefährdungen ausgehen.

Nachladen: Ein "Repetieren" oder "Nachladen" ist bei diesem Sport technisch nicht mehr notwendig und auch sportlich überflüssig, weil es , ja nach Gerätebauart, zu wenig Zeit erfordert um einen bestrafenden Charakter aufzuweisen oder einfach nur störend für den Sport ist. Verboten sich solche mechanischen Zusatzeinrichtungen jedoch nicht. Es können jedoch (sofern technisch möglich) Zeitabstände zwischen dem Auslösen eingestellt werden (siehe "Auslöseverzögerung").
Da ein "Nachladen" technisch nicht mehr notwendig erscheint, muss diese Prozedur auch nicht mehr grundsätzlich beibehalten werden.

Zur nachvollziehbaren Funktionsprüfung der Lichtzielgeräte ist vorerst nur sichtbares Licht (z.B. kein Infrarotlicht) erlaubt. Streuscheiben oder Streuoptiken vor dem Laser der Zielsportgeräte sind verboten - das Kaliber des Lichtstrahls muss rund sein und in jeder Entfernung gleich bleiben. Wettkämpfe mit Laserzielsportgeräte mit Visierung oder Zieloptik, welche keine technische Möglichkeit besitzen, den Laserimpuls zur Sichtbarmachung einer korrekten Visierung auf Dauerlicht zu stellen, sind nicht zulässig, da die Justierung angezweifelt werden kann und bei Protesten immer nachgewiesen werden muss. Ausgenommen sind Permanentstrahlsysteme, die keine externe Visierung / Zieleinrichtung benötigen und keine Justierungsprobleme verursachen können.
Die Abmessungen der Zielsportgeräte sind in keiner Weise vorgegeben, sofern dadurch ein ordnungsgemäßes Zielen, entsprechend diesem Handbuch, nicht verhindert wird. Vorerst werden keine Gewichtsobergrenzen und Gewichtsuntergrenzen oder andere Maßangaben für die Lichtzielgeräte vorgeschrieben.
!!! Ein "Idealgewicht" wird sich wahrscheinlich von selbst ergeben, dabei sollen sehr individuelle Gewichte zunächst nicht ausgeschlossen bleiben. Im Bereich Ergonomie finden beim Modernen Biathlon derzeit interessante Entwicklungen statt, die beim Schießsport, durch sein engeres Regelwerk, kaum noch möglich sind !!!


1.2 Cross-Skates/Nordic-Skates

Es sind Luftreifen aus flexibelem gummiähnlichen Material mit mindestens 25 mm Breite (Sicherheit!) vorgeschrieben. Der Abrollumfang der Räder beträgt minimal 375 mm (ca. 5 Zoll, damit Crosstauglichkeit gewährleistet ist). Seit 2008 gibt es erste Kampfrichter / Schiedsrichter für den Modernen Biathlon. Der Radstand der Skates muss mindestens so groß sein, dass der Schuh zwischen die Räder passt (Mindest-Radstand = mindestens die Schuhlänge + einfacher mittlerer Raddurchmesser). Konstruktionen bei denen der Schuh über den Rädern steht, sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen (Ausnahme: inline-skate-ähnliche Konstruktionen in Sonderwertungen). Erlaubt sind Modelle mit fester Sohlenmontierung, fest montieren Schuhen, Skibindungen wie auch mit Klappschienen. Folglich sind auch Rollski-Cross-Modelle zugelassen, welche die Forderung nach Luftbereifung erfüllen. Mindestens eine fest eingebaute Bremse pro Skate-Paar ist vorgeschrieben (Ausnahme: inline-skate-ähnliche Konstruktionen in Sonderwertungen). Der mögliche Bremsweg auf Asphalt darf 2 m aus 15 km/h nicht überschreiten. Die Bremshebel müssen sich immer in unmittelbarer Reichweite zur Auslösung befinden. Veranstalter dürfen bei profilierten Strecken auch zwei Bremsen vorschreiben, sofern sie dies in der Veranstaltungsbeschreibung angeben. Auf ausgesprochen ungefährlichen Strecken (keine Gefälle, durchgehend schwerer Boden, z.B. Tartanbahn) können ausnahmsweise ungebremste Cross-Skates zugelassen werden, sofern die Fahrer einen Bremsweg von 3 Metern aus 15 km/h auf dem typischen vorhandenen Gelände durch andere Bremstechniken demonstrieren können.
!!! Diese Mindestanforderungen sollen Fahrstabilität und Sicherheit gewähren !!!


1.3 Stöcke

Die Wahl der Stöcke ist prinzipiell freigestellt (Einschränkungen: kein energiespeichernder Federmechanismus, Gummipads können auf empfindlichen Bodenbelägen oder bei Indoor-Veranstaltungen vorgeschrieben werden). Die Bewegungstechnik der Stöcke darf frei gewählt werden. Ausnahmen stehen in Punkt "Ausnahmen von der Stilwahl". Stöcke müssen mitgeführt werden und überwiegend zum Vortrieb mit eingesetzt werden.



2   Wettkampfdistanzen / Disziplinen

Austragungsdisziplinen
Beim Lichtgewehr: Unterteilt in stehend Zielen (Pflicht) und liegend Zielen (der Veranstalter darf auf das liegend Zielen verzichten, wenn er dies in der Ausschreibung erwähnt). Die Häufigkeit, Reihenfolge und Anteile der jeweiligen Zielhaltungen werden bei jedem Wettkampf festgelegt und bekannt gegeben. Kniendes, sitzendes und aufgelegtes Zielen ist nur bei Behinderten-Wettkämpfen erlaubt.
Bei der Lichtpistole: Unterteilt in beidhändig Zielen (Standard) und optional bei besonderen Wettkämpfen linkshändig Zielen und rechtshändig Zielen (kann bei bestimmten Veranstaltungen vorgegeben werden). Die Häufigkeit, Reihenfolge und Anteile der jeweiligen Zielhaltungen werden bei jedem Wettkampf festgelegt und bekannt gegeben. Absolut untersagt ist aufgelegtes Zielen (Ausnahme: Behinderten-Wettkämpfe).
Die Stand-, Griff- und Haltetechniken unterliegen beim Modernen Biathlon keiner weiteren Vorschrift!
!!! Einem Mogeln oder einer Vorteilnahme im Wettkampf soll vorgebeugt werden. Ebenso sollen kaum sportliche Schießbudenpraktiken gar nicht erst angewendet werden. Trotzdem bleibt, innerhalb der Angaben im Handbuch, die Griff- und Haltetechnik frei, damit technische Entwicklungen ermöglicht werden !!!

Unterscheidung der Distanzen
Lediglich zur groben Unterscheidung der Anforderungen an die Ausdauer werden Moderne Biathlons in Sprint-, Mittelstrecken- und Langstreckenwettkämpfe unterschieden. Sprintdistanzen sind Gesamtfahrdistanzen bis 8 km (ohne Strafrunden). Mittelstrecken bis 15 km und Langstrecken alle längeren Distanzen.

Ausgewogenheit zwischen Trefferanzahl und Streckenlänge
Eine Veranstaltung mit der Bezeichnung "Biathlon" (also Zweikampf), sollte mit etwa ausgewogener Gewichtung beider Disziplinen ausgetragen werden. Es ergeben sich in etwa folgende Erfahrungswerte. Es sollten unter den genannten Bedingungen etwa folgende Zieltrefferzahlen pro Streckenkilometer vorausgesetzt werden.
Wettkämpfe ohne Strafe für Fehltreffer: 8 Treffer pro km
Wettkämpfe mit 2 Sek. Auslöseverzögerung: 4 bis 6 Treffer pro km
Wettkämpfe mit 5 x 2 Sek. dann 5 Sek. Auslöseverzögerung: 3 bis 4 Treffer pro km
Wettkämpfe mit 30 Sekunden Zeitstrafe pro Fehltreffer oder 120 m Strafrunden: 2 Treffer pro km
Vorausgesetzt werden Trefferserien von 5 bis zur "Bestrafung". Andere Trefferserien erfordern eine Umrechnung. Beispielsweise...
Langstreckenwettkämpfe mit 5 x 2 Sek., danach 5 Sek. Auslöseverzögerung mit 10er-Trefferserien: 2,5 Treffer pro km
Sofern in einem Wettkampf das Verhältnis von Strecke zur Trefferanzahl zu sehr verzerrt wird (um mehr als den Faktor 2, das ist bereits extrem weit gestreut), darf die Veranstaltung nicht als Moderner Biathlon bezeichnet werden, weil es sich dann entweder um einen Cross-Skating Wettkampf mit unbedeutenden Zieleinlagen oder um ein Zielsport-Match mit unbedeutenden Cross-Skating Einlagen handelt.
Beispiele:
a) Ein Sprint-Biathlon mit 8 km Fahrdistanz und 20 Pflichttreffern ohne Strafe für Fehltreffer ist unzulässig (nur 2,5 Treffer pro km) - es müssen mindestens 24 Treffer geleistet werden, weil der Wettkampf sonst viel zu fahrlastig ist.
b) Ein Sprint-Biathlon über 4,5 km mit 20 Pflichttreffern und 30 Sekunden Zeitstrafe pro Fehltreffer ist unzulässig (entspricht 4,4 Treffern pro km) - es müssen mindestens 5 km gefahren werden, weil der Wettkampf sonst viel zu zielsport-lastig ist.


Demo-Variante oder Jedermann-Variante mit Impulsintervall ohne Strafen
Für Veranstaltungen ohne Schiedsrichter (z.B. Demo-Wettkämpfe) kann der Moderne Biathlon folgendermaßen variiert werden...
• Die Anzahl der Auslöse-Impulse ist nicht begrenzt, es gibt weder Zeitstrafen noch Strafrunden. Bei guten Zielsportlern kann unter erschwerten Bedingungen gezielt werden. Hierbei muss das Ziel angemessen schwer zu treffen sein (Zielgröße oder Entfernung). Diese Variante ist geeignet für die meisten leichteren Wettkampfveranstaltungen oder Biathlon-Touristik.
• Die Strecken werden halbiert.
• Es muss jeweils 8 bis 10 mal statt 5 mal getroffen werden (bzw. 5/6 statt 3 mal, 7/8 statt 4 mal).
• Es wird, sofern möglich, ein mindester Impulsabstand von 2 Sekunden am Zielgerät eingestellt.
• Die Anzahl der Auslöse-Impulse kann begrenzt sein, beispielsweise 7 Impulse für 5 Ziele, danach Strafrunden oder Zeitstrafen.
• Ab einer bestimmten Anzahl von Impulsen wird ein zeitlicher Zeitabstand zwischen den Impulsen eingestellt oder verlängert, die Impulsanzahl jedoch nicht begrenzt. Z.B. ab dem sechsten Impuls 5 Sekunden Zeitstrafe. Diese Variante ist auch gut für längere Wettkämpfe geeignet.

Moderner Langstrecken-Biathlon
Das Grundprinzip beruht darauf, dass ohne Zeitstrafen oder Strafrunden gearbeitet wird. Das Impulsintervall muss technisch auf über 2 oder 3 Sekunden begrenzt sein. Beispiele:
a) 5 x 4 km, mit 4 x Anlegen à 10 Impulse (= "Schuss"), ohne Impulslimit
b) 5 x 5 km, mit 4 x Anlegen à 15 Impulse, ohne Impulslimit
c) 5 x 6 km, mit 4 x Anlegen à 20 Impulse, ohne Impulslimit
d) 2 Stunden auf maximale Rollentfernung, d.h. "Dauer-Biathlon", alle 2 km 10 Impulse mit Impulslimit, Gutschrift/Strafe pro Treffer z.B. 100 m Bonus oder Abzug.
e) 1 Stunden-Biathlon, alle 600 bis 1000 m 3 bis 5 SchussImpulse mit 2 Sek. Auslöseverzögerung. Stundenrekorde können auf 2 km- Runden (max. 5 % länger) begonnen werden, müssen aber am Ende auf maximal 1 km-Runden (max. 5 % länger) umgestellt werden. Ein "Überschuss" an Kilometern muss vor Ende der Stunde mit je 1 Treffer je 200 m ausgeglichen werden. Nach 1 Stunde zählen die gefahrenen Meter.
f) Beliebige Streckenverhältnisse, jedoch mit Auslöseverzögerung, z.B. 2 Sekunden, evtl. 5 Sekunden ab dem 6. Impuls.

Moderner Strategie-Biathlon
Es wird beispielsweise 4 x geschossen und 5 x eine variable Distanz gefahren, die in der Summe z.B. 20 Runden betragen muss. Die Anzahl der Zielsportanlagen ist kleiner als die Teilnehmerzahl und nach frühestens z.B. 3 Runden, darf der erste Wettkämpfer anlegen, die weitere Einteilung ist freigestellt. Auch als Trainingsvariante mit begrenzter Zahl an Lichtzielgeräten sehr gut geeignet.

Le Mans- Start
Als Wettkampf- oder Trainingsvariante kann auch mit dem Anlegen begonnen werden. Dabei wird eben so oft angelegt wie gefahren. Wichtig ist dabei, dass eine mögliche Differenz in der Wettkampfdistanz (oft durch die Lage der Zielbahn), schon so früh wie möglich im Wettkampf ausgeglichen wird, z.B. durch leicht versetzte Startlinien analog zur Differenz der Abstände der Zielbahnen zum Wendepunkt.

Symmetrischer Biathlon
Er wird nur stehend geschossen dafür aber ebenso häufig in linkem wie rechtem Anschlag für alle Teilnehmer. Auch mit Kurzgeräten durchführbar.

Wettkämpfe mit Vorläufen und Start nach der Gundersson-Methode (oder auch Handicap-Start)
Unter beengten Platzverhältnissen bieten sich Einzelstarts an. Diese müssen nicht immer in gleichen Zeitabständen stattfinden, sondern können in Zeitabständen erfolgen, die in kurzen Vorläufen ermittelt werden. Der Veranstalter muss jedoch unbedingt berücksichtigen, dass auch dabei Felder mit höherer Teilnehmerdichte auftreten können.

Moderner Biathlon Touristik
Diese Veranstaltungen haben keinen oder sehr gemäßigten Wettkampfcharakter und höchstens ein sehr geringes Startgeld (z.B. Kosten für Duschen). Die Teilnehmer starten innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters im Einzelstart. Der Veranstalter kann bei beengten Platzverhältnissen Zeitabstände vorgeben oder die Anzahl gleichzeitig startender Teilnehmer begrenzen. Darüber hinaus kann ein "Ambitionierten-Start" vor dem Hauptfeld für Teilnehmer mit sportlichen Ambitionen erfolgen (z.B. persönliche Bestzeit). Er können mehrere Streckenlängen oder Veranstaltungsvarianten in der gleichen Veranstaltung angeboten werden, die mit Zustimmung des Veranstalters, auch spontan variiert werden können (z.B. Verkürzen auf eine andere angebotene Strecke).
Es erfolgt keine offizielle Zeitnahme, Leistungsbewertung oder Kontrolle durch Schiedsrichter, wenn dann nur durch die Teilnehmer selbst. Eine Zeitmessung kann aber auf freiwilliger Basis vom Veranstalter angeboten werden oder die Teilnehmer tragen ihre Zeiten freiwillig in eine Liste ein. Der Hintergrund soll eine sportliche Betätigung in einem organisierten Umfeld sein, die auch wettkampfähnlichen Charakter haben kann.
Den Teilnehmern soll der Streckenverlauf per ausgehändigter Karte mitgeteilt werden, falls notwendig, wird auch ausgeschildert. Es finden jedoch keine Streckenkontrollen statt. Die Teilnehmer tragen sich vor und nach der Teilnahme in eine Liste ein und unterzeichnen Teilnahmebedingungen mit Verhaltensregeln. Der Veranstalter gibt an, ob oder wie genau die Strecken vermessen wurde. Kilometerschilder oder -markierungen sind nicht vorgeschrieben.

Moderner Nachtbiathlon
Dieser Austragungsmodus unter erschwerten Sichtbedingungen ist ohne energiefressende Beleuchtung nur mit Systemen möglich, die einen so genannten Zielstrahl-Modus oder Permanentstrahl-Zielsysteme besitzen. Ideal ist in diesem Zusammenhang auch die absolute Entfernungsneutralität dieser Systeme. Es besteht fast immer die Notwendigkeit, die Trefferanzeigen abzudunkeln, um eine Blendung der Sportler auszuschließen. Es ist unzulässig geblendete Sportler auf die Strecke zu entlassen, daher ist Blendung unbedingt zu vermeiden. Es können vom Veranstalter Beleuchtungs-Vorschriften für die Teilnehmer vorausgesetzt werden.
!!! Für diesen Austragungsmodus sind Permanemtstrahl-Zielsysteme äußerst vorteilhaft. Die Erfahrung zeigt, dass Trefferanzeigen/-monitore unangenehm bis gefährlich hell sein können. Der Moderne Nachtbiathlon soll seinen "dämmrig-romantischen" Charakter bewahren und soll nicht durch ein Aufgebot extrastarker Beleuchtung "entzaubert" werden. In Stadien ist das Flutlicht auf ein Minimum zu dimmen !!!

Moderner Wintersportbiathlon
Hierbei werden Eis- oder Schneesportgeräte verwendet, also Schlittschuhe oder Skier, auch normale Langlaufskier. Für den Fall, dass jemand eine Biathlons auf Schnee nach den Regeln des Moderner Biathlons durchführen möchte, darf man die noch nicht einmal Biathlon nennen. Warum als nicht auch Moderner Biathlon? Der Sport ist offen und flexibel genug auch für andere Sportgeräte.
!!! Moderner Biathlon ist und bleibt ein Sport mit zahlreichen Alleinstellungsmerkmalen. Daran ändern auch Imitationsversuche einzelner Elemente des "großen Bruders" (große Brüder müssen nicht besser sein) nichts. Auch dem Gerücht, der Begriff Moderner Biathlon tauchte schon in den 1960er Jahren auf, darf man hier widersprechen. Dies mag kurzzeitig bei der Einführung von Regeländerungen in der Presse in ähnlicher Formulierung so erwähnt worden sein, jedoch nie mit der Idee eine neue Sportart zu kreieren !!!

Empfohlene Varianten
a) 5 x Anlegen + 4 x Cross-Skating (auch 3+2x oder 4+3 x), ohne Impulslimit oder Strafe auf anspruchsvolle Ziele
b) 5 x Anlegen + 4 x Cross-Skating (auch 3+2x oder 4+3 x), Strafrunden für Fehltreffer
c) 5 x Anlegen + 4 x Cross-Skating (auch 3+2x oder 4+3 x), Zeitstrafen für Fehltreffer, evtl. sofort zu verbüßen oder im Gerät programmiert
Ideal, da am ungefährlichsten, ist dabei immer das Einzelstartverfahren. Es wurde von Veranstaltungen berichtet, die auf diese Weise, mit nur sieben Lasersportanlagen ein Startrefeld von 150 Teilnehmern bewältigen konnten.

Variation im Schwierigkeitsgrad
Diese ist durch Verändern der Zielgröße oder Entfernungen möglich. Sinnvoll ist es auf alle Fälle, ein liegendes Zielen auf kleinere Ziele oder über größere Distanz durchzuführen. Ausgewogen wäre theoretisch die 2,5-fache Distanz oder 40 % der Zielgröße des stehenden Zielens. In der Praxis dürfte die Differenz womöglich geringer ausfallen, so dass das liegende Zielen unverhältnismäßig leicht werden würde.
!!! Dafür ist der technische und organisatorische Aufwand in der Regel größer und nur Systeme mit speziellen Zielsystemen bieten die Möglichkeit die Zielentfernung ohne größeren Aufwand zu variieren. Nicht ganz ausgewogen, aber ziemlich praxisgerechter ist eine Distanzvergrößerung um den Faktor 1,5 bzw. Zielverkleinerung auf 67 % !!!

Praktische Handhabung
In der Praxis kommen mit Biathlonzielen oft nur die Varianten mit maximal 5 Pflichttreffern pro Anlegen in Frage. Alternativ gehen auch auch Einzelziele oder doppelte Wechselziele ohen feststellbar Einschränkungen. Auch die Verkürzung der Streckenlängen für Frauen ist kaum sinnvoll. Somit ergeben sich für die Praxis mehr oder weniger folgende Varianten:
a1) Sprint oder Staffel: jeweils 3 x 1,4 bis 1,8 km, mit 2 x Anlegen à 5 Treffer, mit Impulslimit und mit Strafen
a2) Sprint oder Staffel: jeweils 3 x 0,8 bis 1,2 km, mit 2 x Anlegen à 5 Treffer, ohne Impulslimit und mit Auslöseverzögerung
b1) Sprint auf beengter Strecke 3 x 2 bis 3 km, mit 3 x Anlegen à 5 Treffer, mit Impulslimit und mit Strafen. Begonnen wird mit dem ersten Anlegen!
b2) Sprint auf beengter Strecke 3 x 1,4 bis 2 km, mit 3 x Anlegen à 5 Treffer, ohne Impulslimit und mit Auslöseverzögerung. Begonnen wird mit dem ersten Anlegen!
c1) Standard: 4 x 2 bis 3 km, mit 4 x Anlegen à 5 Impulse, mit Impulslimit und mit Strafen.
c2) Standard: 4 x 1,4 bis 2 km, mit 4 x Anlegen à 5 Impulse, ohne Impulslimit und mit Auslöseverzögerung.
d) Langstrecke: 5 x ca. 4 km, mit 5 x Anlegen à 10 Impulse, ohne Impulslimit und mit Auslöseverzögerung.
* beim Zielen sollte die Schwierigkeit entsprechend hoch gewählt werden (zwischen 90 und 95 % Trefferquote ohne Belastung oder schwieriger).

Ausgewogenheit
Eine Strecke gilt mit Impulslimit und mit Strafen als ausgewogen, wenn pro vorgesehenem Treffer 400 bis 600 m gefahren werden muss - darunter als zielsport-lastig und umgekehrt (Annahme: 30 Sekunden Zeitstrafe oder Strafrunde 150 Meter). Beim Auslösen ohne Impulslimit sollen auch gute Zielsportler unter Belastung 7 bis 8 Imulse (Mittelfeld 10 bis 12 Impulse) für die Ziele benötigen - darauf sind die Zielgröße bzw. die Distanz abzustimmen. Bei Auslöseverzögerung von 2 Sekunden kann eine Stecke von rund 200 bis 300 m pro vorgesehenen Treffer als ausgewogen gelten.

Wendepunktstrecken
Besonders bei Sprintwettkämpfen muss bei schmalen Wendepunktstrecken (durchgängig mindestens 2-spurig ist Pflicht) beachtet werden, dass je Starter in einer Startgruppe mindestens (!) 100 m Streckenlänge einkalkuliert werden müssen. Also bei 10 Startern in einer Startgruppe mindestens 500 m bis zum Wendepunkt. Größere Startgruppen wären in diesem Fall zu verkleinern oder die Fahrdistanzen zu vergrößern.
!!! Zu dichte Teilnehmerfelder erhöhen die Unfallgefahr übermäßig stark. Bei Überschreiten der jener maximalen Teilnehmerdichte um rund 50 % konnten in der Praxis bei etwa jedem zweiten Teilnehmer Beinahe-Kollisionen oder andere Unfälle beobachtet werden !!!

Rundstrecken
Rundstrecken müssen ausreichend Gelegenheiten zum Überholen bieten, aber müssen, bei geringer Teilnehmerzahl, nicht zwangsweise durchgängig 2-spurig ausgebaut sein. Es sollte trotzdem häufige Gelegenheit zum sicheren Überholen vorhanden sein. Je Starter in einer jeder Startgruppe sollen mindestens 30 m Streckenlänge einkalkuliert werden, sofern mehr mit Überrundungen gerechnet werden muss, mindestens 40 m Streckenlänge je Starter. Also bei 10 Startern in einer Startgruppe mindestens 300 bzw. 400 m Rundenlänge. Wenn auf Grund der Teilnehmerdichte und der Streckenbeschaffenheit trotzdem ein faires Überholen nicht so gut wie immer gewährleistet ist, muss die Runde verlängert werden.

Serien- und Cup-Veranstaltungen
Es gibt, mit Ausnahmen der folgenden Vorgaben, keinen besonders definierten Rahmen hinsichtlich der Be- oder Auswertung einer Serie aus mehreren Veranstaltungen bestehend aus Moderen Biathlon Einzelwettkämpfen. Sie darf jedoch nur ohne irgend eine Form von Druck oder Nötigung zur Teilnahme an allen oder möglichst vielen Veranstaltungen der Serie auf Teilnehmer oder Veranstalter durchgeführt werden. Aufdringliche Vereinnahmung oder eine Mindestanzahl von Teilnahmen für eine Endwertung der Teilnehmer ist unzulässig. Streichergebnisse werden unter den Veranstaltern abgestimmt, im Gesamtergebnis müssen alle Teilnehmer der Einzelwettkämpfe mit allen ihren Punkten aufgeführt werden. Serien- und Cup-Veranstaltungen müssen mindestens 3 Monate lang ausgeschrieben werden und dürfen sich nur mit "Moderner Biathlon" werben, wenn die der Definition entsprechen. Punktwertungen sind zum Erhalt der Spannung und Fairness immer linear aufzubauen.
Faires Bewertungsbeispiel:
- Pro beendeten Wettkampf erhält jeder Teilnehmer einen "Punktesockel" von 10 Punkten
- Weitere Punkte für jeden "Gegner", den man hinter sich lässt. Alles addieren und fertig!
- Um die Leistung der ersten Plätze nicht über zu bewerten und um Motivation für nachfolgende Ränge zu erhalten, ist nur eine linear aufgebaute Punktevergabe für die Platzierung zugelassen. Ausnahmen wäre rein zeitorientiere Punktesysteme.
!!! Dahinter steckt vor allem die Idee der Breitensportförderung und des Gesundheitssports. Für die Einzelleistung sind Serienveranstaltungen bedeutungslos. Niemand sollte zusätzlich motiviert werden zu starten, z.B. entgegen des momentanen Gesundheitszustandes, weil man sonst aus der Serienwertung fällt. Im Sinne des Breitensports ist unbedingt eine lineare Punktbewertung notwendig. Noch fairer wäre natürlich eine Wertung nach Addition der Relativzeiten, die ebenfalls erlaubt ist !!!

Variante Moderner Vierkampf
Als eine Mischung aus Teilen von Modernem Biathlon, Cross-Triathlon und Modernem Fünfkampf kann man die Variante "Moderner Vierkampf" betrachten. Um ein Punktesystem überflüssig zum machen und um die Spannung bei Teilnehmern und Zuschauern zu erhöhen, wird nur per Zeitaddition, ohne Punktesystem bewertet. Die Distanzen der Einzeldisziplinen wurden deswegen neu abgestimmt, damit eine Ausgewogenheit der vier Sportarten erreicht werden kann. Die Disziplinen sind:
1. 600 m Freistilschwimmen in einem Becken mit Wasserstart. Danach erfolgt eine erste Zeitnahme, gerundet auf volle Sekunden.
2. und 3. Mit der Zeitdifferenz des Schwimmens wird einzeln gestartet: 3000 m Cross-Skating kombiniert mit Lichtpistolenzielen (beidhändig, 2 x 10 Treffer mit 2 Sek. Zeitverzögerung auf 30 mm Ziele über 8 m (oder entsprechend einem RS von 92, identisch mit der Schwierigkeit beim Modernen Fünfkampf). Nach 1000 m erfolgt das erste Anlegen, nach 2000 m das zweite. Die Uhr läuft dabei weiter. Danach erfolgt eine zweite Zeitnahme, gerundet auf volle Sekunden.
4. Mountainbike über 6000 m (Handicap-Start). Danach Gesamtzeitnahme in Echtzeit.
Die Disziplin Mountainbike kann auch entfallen (dann "Moderner Dreikampf") oder es können sämtliche Wettkampfstrecken halbiert werden (dann 2 x 5 Treffer).

Moderner Triathlon
Spannend in fast jedem Freibad: Schwimmen, abtrocknen, anlegen, laufen, zielen und nochmals laufen. Eventuell auch dreimal anlegen und dreimal laufen.

Moderner Biathlon mit anderen Sportarten
Die Erweiterung des Modernen Biathlons auf beliebige Sportarten, in Anlehnung an dieses Handbuch, bleibt den jährlichen Ergebnissen der Abstimungstreffen vorbehalten.


3   Streckenprofil / Schweregrad der Strecke

Es wird mindestens ein erschwerter Streckenabschnitt in jeder Runde des Parcours empfohlen, sofern das Streckenprofil oder der Belag sonst überwiegend als leicht einzustufen sind. Dies kann schwerer oder rauer Boden oder eine Steigung sein. Dieser erschwerte Streckenabschnitt sollte sich nicht im letzten Viertel der Runde befinden. Bei Einsteigerwettkämpfen sollte die Strecke durchgängig einfach sein. Im Wettkampfprotokoll sollen der Schwierigkeitsgrad der Strecke und die Umweltbedingung (auch Bodenqualität und Wetter) erwähnt werden. Der Start-Ziel-Bereich und der Bereich vor und nach den Zielsport-Anlagen soll leicht fahrbarer Boden sein. Er gibt jedoch kein generelles Verbot bestimmter Bodenqualitäten!
Nur bei Wettkämpfen für Fortgeschrittene ist es zulässig die Bodenqualität so zu schwer oder schmal zu wählen, dass ein längeres Stück nicht im Skating-Stil gefahren werden kann.
!!! Gleichstarke Fahrer habe somit mehr Möglichkeiten sich gegenseitig zu überholen, sofern sie verschiedenen Leistungscharakteristika besitzen. Die Gestaltung von Wettkampfstätte hat ihre Grenzen und darf nciht zu durch zu willkürliche Vorgeben begrenzt werden. Vernunft und Erfahrung sollen bei der Streckenauswahl walten !!!


4   Abmessungen, Zieldistanzen und -größen

Für unterschiedliche Gegebenheiten stehen verschiedene Austragungsmodi zur Auswahl, die den Teilnehmern vorher bekannt gegeben werden sollen und im Protokoll vermerkt werden müssen. Die Zieldistanzen müssen gemessen und mit einer gut erkennbaren Grundlinie markiert werden. Zielbahnen müssen mindestens 2,00 m breit sein, wenn auch liegend geschossen wird. Wenn nur stehend geschossen wird, ist die Mindestbreite 1,20 m (Empfehlung 1,50 m). Dringend empfohlen werden auf dem Boden angebrachte "Leitlinien" die zu den Zielen führen, damit jedem Zielplatz auch ohne Nummerierung auf einfachste Weise einem Ziel zugeordnet werden kann. Die zu fahrenden Abstände müssen für alle Teilnehmer gleich sein. Wenn nicht nach dem Prinzip "Einbahnstraße" (evtl. mit Wendepunkt) vorgegangen wird, z.B. beim Prinzip "Sackgasse" mit fächerförmigem Aufbau, müssen auch die Grundlinien und Ziele dementsprechend fächerförmig aufgebaut werden.
Alle messbaren Distanzen (Strecke, Zielabstand) sind nachzumessen!
!!! Leitlinien sind durchaus sinnvoll, denn man muss ja nicht die Fehlerquellen des Winterbiathlons wiederholen, nur damit man das Gefühl hat, das Original zu simulieren. Das wäre völlige Verbohrtheit mit "Ätsch-Effekt" !!!

4.1 Modus I (auch Indoor-Modus)

Die Zieldistanz beträgt im Modus I 6 Meter und wird vorzugsweise stehend ausgetragen*. Die Zielgrößen sind für die verschiedenen Leistungsklassen für Langgerät und Kurzgerät beidhändig in den nachfolgenden Tabellen festgelegt. Die Distanz und Zielgröße können variiert werden, wenn der Relative Schweregrad (RS) berücksichtigt oder angepasst wird.
!!! *Es wird bevorzugt stehend geschossen, damit keine weitere Ausrüstung (Schießriemen, Armriemen, Bodenmatten, zweite Zielgröße) notwendig wird und der Hallenboden geschont wird (Skates!). Liegend Zielen ist, unter Veränderung des Schwierigkeitsgrades, ebenfalls möglich, evtl. unter widrigen Bedingungen auch auf erhöhter Auflage ("Pritsche"). Für ein praxisnahes Indoor-Zieltraining wird diese kurze Zieldistanz bevorzugt. Variable Zielgrößen und Zeithandicaps für verschiedene Leistungsklassen sollen die Motivation fördern !!!

Klasse
"Lichtgewehr, stehend"
Zielgröße [mm] Handicap/Bonus
je Impuls
Fun 28 mm 8 Sek. Handicap
Hobby 24 mm 4 Sek. Handicap
Standard 20 mm -
Performance 17 mm 3 Sek. Bonus
Top-Performance 14 mm 6 Sek. Bonus
Master 12 mm 9 Sek. Bonus
Top-Master 11 mm 12 Sek. Bonus
Beispiele für eine Handicapwertung mit verschiedenen Zielgrößen
Klasse
"Lichtpistole, beidhändig"
Zielgröße [mm] Handicap/Bonus
je Impuls
Fun 40 mm 8 Sek. Handicap
Hobby 34 mm 4 Sek. Handicap
Standard 28 mm -
Performance 24 mm 3 Sek. Bonus
Top-Performance 20 mm 6 Sek. Bonus
Master 17 mm 9 Sek. Bonus
Top-Master 15 mm 12 Sek. Bonus
Beim beidhändigen Pistolen-Zielsport werden die Ziele um 40 % vergrößert.


Für andere Distanzen als 6 Meter können Umrechnungstabellen herangezogen werden.
Eine Berechnungstabelle für andere Lichtkaliber als 4,5 mm kann bei www.Moderner-Biathlon.de angefordert werden.

Zur Einstufung der Zielsport-Leistung und zur Ermittlung von sinnvollen Zielgrößen, werden Tests mit Trefferquoten zwischen 70 und 90 % (ohne Belastung) empfohlen. Die Umrechnung der Zielgrößen auf Zielgeräte oder Ziele anderer Hersteller als der angegebenen erfordert die Berücksichtigung der relativen Zielgröße. Dabei muss das Kaliber des Lichtstrahls (hier 4,5 mm) und die Trefferabdeckung (hier 50 %, vgl. bei Bleigeschossen ca. 67 %) berücksichtigt werden.


4.1.1 Zeit-Bonus und Zeithandicap bei Zielgrößenveränderung

Sofern die Zielgröße erhöht wird, kann im Modus I zum Vergleich der Wettkampfteilnehmer untereinander, ein Zeithandicap aufgeschlagen werden. Momentan wird von einem Zeithandicap von 3 oder 4 Sekunden Stufenveränderung in der Zielgröße pro Impuls ausgegangen. Werden beispielsweise die Ziele um eine Stufe mm vergrößert, wären das in einem 20 Ziele-Wettkampf, 80 zusätzliche Strafsekunden. Die Zielvergrößerung muss vorher vom Teilnehmer bekannt gegeben werden und vom Veranstalter auf Durchführbarkeit geprüft und genehmigt werden. Ob eine generelle oder eine individuelle Zielvergrößerung zugelassen wird, entscheidet der Veranstalter. Bei Zielverkleinerung unter Standardgröße werden nach dem gleichen Schema Zeitgutschriften vorgenommen. Falls es die Gegebenheiten erfordern, kann auch mit verschiedenen Distanzen gearbeitet werden, dafür liegt jedoch noch kein Vergleichsschema vor.
!!! Das Handicap-System soll es ermöglichen die Gesamtleistung bei unterschiedlichen Zielsport-Fertigkeiten zu vergleichen, z.B. bei der Ermittlung von "Rekorden" !!!


4.2 Modus II (Distanzvariation)

In diesem Austragungsmodus werden feste Zielgrößen, in der Regel festgelegt auf 35, 30, 25, 20 oder 15 mm, verwendet und die Distanz zwischen 5 und 10 m variiert. Es kann außer dem stehenden Zielen auch liegend gezielt werden. Der Schwierigkeitsgrad kann so allein über die Distanz variiert werden.
Eine wünschenswerte Alternative ist die Einstellung einer Zeitverzögerung zwischen den einzelnen Lichtimpulsen an der Zielsportanlage. Sofern eine Veränderung der Zeitverzögerung nach einer bestimmten Impulsanzahl eingestellt werden kann, wird sogar das Verhängen von Strafrunden oder Strafzeiten überflüssig.
!!! Für eine Distanzveränderung während der Austragung sind Zielvorrichtungen mit möglichst geringem Parallaxenfehler oder parallaxenfehlerfreie Systeme notwendig. Für diesen Austragungsmodus sind Permanemtstrahl-Zielsysteme ideal geeignet. Übliche Diopter weisen schon bei Distanzveränderungen von 10 % eine unzumutbare Ungenauigkeit auf. Eine Vergleichstabelle folgt noch !!!


4.3 Relative Schwierigkeit (RS)

Diese Tabelle setzt die verschiedenen Zielgrößen und Entfernungen in Relation. Beim Leistungsvergleich oder der Angabe des Schwierigkeitsgrades eines Wettkampfes sollte die RS als Zahl angegeben werden. Als Referenzwert 100 werden 10 m Distanz im stehend Zielen auf ein 35 mm-Ziel oder 8,50 m auf ein 30 mm-Ziel angenommen. Auch Handicap-Wettkämpfe sind möglich. Ein Handicap von 1 Sekunde je 5 % Zielgrößenveränderung gilt als derzeitiger Standard. Generell sollten Wettkämpfe mit einer RS zwischen 70 und 110 ausgetragen werden.
!!! Die RS ermöglicht eine völlige Loslösung von festen Distanzen und Zielgrößen. Die RS-Tabelle ist eine sinnvolle Trainingshilfe und wichtig zur Beurteilung der Zielsport-Leistung !!!


5   Auslösepflicht, Impulsfolgeregel und Weiterfahren ohne volle Trefferanzahl

Die Impulsfolgeregel kann vom Veranstalter angewendet werden. Am häufigsten wird die Mindestzahl von 5 Treffern verlangt (die Anzahl muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden, falls anders). Alternativ kann auch auf Einzelziele gezielt werden, sofern das Zählen der Treffer technisch gewährleistet ist. Oder es wird an der Lichtzielgeräte eine Auslöseverzögerung einstellt. Moderne Systeme ermöglichen sogar eine länger werdende Auslöseverzögerung nach einer bestimmten Anzahl abgegebener Impulsanzahlen. Dies kann ein "Absitzen" von Strafzeiten in einer Strafbox erübrigen. Sollte die Zielsportanlage ein Zeitlimit für das Weiterfahren nach dem ersten Treffer starten, erübrigt sich eventuell auch eine Auslösepflicht beim Überschreiten des Zeitlimits.
Weiterfahren ohne volle Trefferanzahl darf ein Teilnehmer nur, wenn von ihm eine vorher offiziell bekannt gegebene Mindestzeit mit erfolglosem Treffen am Ziel verbracht wurde. Diese Zeit muss jedoch individuell gestoppt oder automatisch vom System ermittelt werden und darf nicht subjektiv oder spontan entschieden werden. Dies macht die permanente Beobachtung des Teilnehmers oder den Einsatz von automatischen Zeitmesssystemen notwendig (siehe auch vorheriger Absatz).
!!! Bei nur geringen Strafen für das Nicht-Treffen können gute Fahrer einen Vorteil erlangen, wenn sie auf das Anlegen verzichten. Dies soll durch die Impulsfolgeregel vermieden werden. Auch die Nachvollziehbarkeit durch Schiedsrichter ist dadurch besser. Ein Weiterschicken von Teilnehmern "aus Gnade" darf nicht subjektiv erscheinen und muss für alle unter gleichen Bedingungen entscheiden werden !!!

Es gilt Auslösepflicht in der Zielanlage, was bedeutet, dass für jeden nicht abgegebenen Impuls eine zusätzliche Zeitstrafe von beispielsweise 30 Sekunden berechnet werden kann, wenn das System keine technische Lösung bietet.
!!! Es soll vermeiden werden, dass man durch Verzichten auf das Anlegen, einen zeitlichen oder taktischen Vorteil erlangt, der größer ist als die Zeitstrafe für einen Fehltreffer. Auch hier sind technische Systeme gefordert die Schiedsrichterentscheidungen und hohen Personalaufwand überflüssig machen !!!



6   Sicherheit

Verantwortlich für die Sicherheit ist der Veranstalter. Die technische Ausführung durch Hilfskräfte und eingesetzte technische Ausrichter unterliegt dem Veranstalter.

6.1 Schutzmaßnahmen

Beim Modernen Biathlon gilt seit 1. September 2006 im Wettkampf Helmpflicht. Sie gilt auch für andere Sportarten im Modernen Biathlon, die auf Rädern oder Rollen betrieben werden. Ebenso für Wettkämpfe auf Eisoberflächen. Der Helm darf nur im Stillstand (z.B. beim Zielen) abgenommen werden. Mit Ausnahme von Wettkämpfen bei denen harte oder spitze Stockspitzen verboten sind (z.B. bei Indoor-Veranstaltungen oder auf Tartanbahnen), muss von allen Teilnehmen beim Fahren ein Augenschutz (z.B. Sportbrille) getragen werden. Vor dem Start wird das Tragen von Schutzbrillen obligatorisch geprüft. Beim Zielen dürfen sie abgelegt werden, müssen danach aber wieder getragen werden. Bei besonderen Strecken darf der Veranstalter das Tragen von besonderer Schutzkleidung oder anderer Sicherheitsmaßnahmen, unter vorheriger Bekanntgabe in der Ausschreibung, für die Teilnehmer zwingend vorschreiben. Schutzkleidung gilt nur als angelegt, wenn dies nach Herstellervorgabe erfolgt. Beispielsweise dürfen Helme nicht umgekehrt aufgesetzt werden.
Schutzkleidung darf nicht wesentlich über ihre herstellungsbedingte Ursprungsform so verändert werden, dass sich ein Vorteil daraus ergibt, beispielsweise durch Verändern von Form oder Größe von Gelenkprotektoren um eine abstützende oder stabilisierende Wirkung zu erzielen.

6.2 Einschränkungen beim Fahren und in der Stilwahl

Ausnahmen in der freien Wahl des Fortbewegungsstils. Der Doppelstockschub kann unter engen Raumverhältnissen obligatorisch vorgeschrieben werden...
• ... bei Massenstarts am Anfang über eine bestimmte Distanz, die der Veranstalter festlegt. Dabei kann es erlaubt oder verboten werden das Startbein einmalig quer zur Fahrtrichtung einzusetzen.
• ... beim Überholen von Mitwettkämpfern oder Unbeteiligten, wobei beide in den Doppelstockschub wechseln müssen.
• ... bei Begegnung im Gegenverkehr mit Mitwettkämpfern, wobei beide in den Doppelstockschub wechseln müssen.
• ... bei Begegnung im Gegenverkehr mit am Wettkampf unbeteiligten.

Es können vom Veranstalter auch in bestimmten Abschnitten Überholverbote ausgesprochen werden.
Außerdem, kann, wenn es der Sicherheit dient, von der landesüblichen Seite (in Mitteleuropa Rechtsverkehr) auf die andere Seite umgestellt werden (in diesem Beispiel Linksverkehr). Ohne Grund ist dies jedoch nicht zulässig, da bei langjährigen Verkehrsteilnehmern die reflexartige Orientierung, z.B. Flucht zum Wegrand oder spontanes Einfädeln oder Ausweichen, nicht plötzlich umgekehrt funktioniert.

6.3 Wettkampfbesprechung und Material-Check

Für Wettkampfveranstalter ist es Pflicht eine Wettkampfbesprechung durchzuführen. Gegebenenfalls auch mehrmals für mehrere Startgruppen. Für die Teilnehmer gilt es ebenso als Pflicht, daran teilzunehmen. Es müssen dort wichtige Punkte, die Wettkampfablauf und die Sicherheit betreffen, besprochen werden und den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen. Ausnahmsweise darf die Wettkampfbesprechung ausfallen, wenn jedem Teilnehmer eine umfassende schriftliche Beschreibung ausgehändigt wird auf der ein Ansprechpartner für Rückfragen genannt wird.
Das verwendete Material (Ausrüstung) darf bei der Anmeldung überprüft werden und darf danach vom Teilnehmer nicht mehr verändert werden. Auch das Deponieren des Materials bis zum Start in einem "parc fermé" kann vom Veranstalter vorgeschrieben werden.

6.4 Sicherer Startmodus

Massenstart ist nur bei besonderen Gegebenheiten zulässig (kleine Startgruppen oder sehr geräumige Wettkampfstrecke). Ansonsten ist dem Einzelstartmodus der Vorzug zu geben. Bei Gruppenstarts gilt das Gleiche.
Der Veranstalter kann bei Massenstarts die Teilnehmer verpflichten bis zu 10 Minuten vor dem Start hinter der Startlinie zu versammeln und darf das Befahren der Strecke vor der Startlinine ab diesem Zeitpunkt verbieten.
Bei Einzelstarts kann der Veranstalter die Anwesenheit des Starters bis zu 5 Minuten vor dem Start fordern. Sollte ein parc fermé eingerichtet sein, darf der Veranstalter die Anwesenheitspflicht noch länger auslegen. Der Start verspätet erscheinender Teilnehmer kann aus Sicherheitsgründen verweigert werden oder bis zu einer vorher bekannt gegebenen First noch erlaubt werden.

6.5 Übergabe bei Staffeln

Bei Staffelwettkämpfen wird der Wechsel zwischen Staffelmitgliedern aus Sicherheitsgründen obligatorisch immer ohne Partnerberührung durchgeführt. Der startende Partner beginnt erst dann, wenn der ankommende Partner einen bestimmen Punkt oder Linie erreicht hat. Das Berühren des Staffelpartners hat sich als zu schwierig und gefährlich erwiesen, insbesondere wegen der Stöcke. Diese Art der Übergabe ist sehr gut zu erkennen (leichtere Aufgabe für Schiedsrichter), verringert die Zahl der Irrtümer und hat sich beim Modernen Biathlon und bei vielen anderen Sportarten teilweise schon sehr lange bewährt.

6.6 Zieldurchgang

Den Teilnehmern muss deutlich mitgeteilt werden, welcher Punkt im Ziel gewertet wird bzw. die Zeitnahme auslöst. Dies kann je nach System unterschiedlich sein (Auflagepunkt Vorderrad, Vorderkante Sportgerät, Brust des Sportlers, Lichtschranke, Zeitnahmematte, Chiperkennung). Ein Vorschwingen der Stöcke zur Zeitauslösung ist im Zielbereich und generell aus Sicherheitsgründen strengstens verboten (als Anhaltspunkt gilt die Senkrechte).

6.7 Bekanntgabe der Strecken und Einzielen

Bei jedem Modernen Biathlon ist der Streckenverlauf den Teilnehmern vorher mitzuteilen und es muss die Möglichkeit geboten werden auf dieser Strecke am Wettkampftag sowie davor an einem weiteren Tag in zeitlich angemessenem Abstand zum Start zu trainieren, bzw. die Strecke zu besichtigen. Am Wettkampftag heißt angemessen minstend 1 Stunde vorher, auf das Wettkampfdatum bezogen, mindestens 36 Stunden vorher.
Ein Einzielen sowie das Einüben der wichtigsten Vorgänge auf der Biathlonanlage muss den Teilnehmern in angemessenem Abstand vor dem Start kostenlos ermöglich werden. Es dürfen dabei mindestens 20 Treffer erzielt werden.


7   Sonstiges

TRANSPORT UND VERBLEIB DER LICHTZIELGERÄTE: Die Lichtzielgeräte werden nicht mitgeführt. Sie werden am Zielplatz hinterlegt. Der Veranstalter entscheidet ob gestellte Geräte verwendet werden müssen oder eigene benutzt werden dürfen (sofern technisch möglich). Es soll dann jedoch die Gelegenheit zum Hinterlegen und Benutzen der eigenen Zielsportgeräte eingerichtet werden (sofern technisch möglich). Der Veranstalter entscheidet, ob die Zielbahnen immer von einer Seite mit den eintreffenden Athleten "aufgefüllt" werden oder nach einem anderen System verfahren wird, möglicherweise auch nach dem Zufallsprinzip oder mit freier Wahl durch die Teilnehmer. Das System muss jedoch den Teilnehmern vorher bekannt gegeben werden. Wenn am gleichen Wettkampf auch Teilnehmer mit eigenem Gewehr und Teilnehmer mit durch den Veranstalter gestelltem Gewehr teilnehmen, so ist die Zielbahn der Teilnehmer mit eigenem Gewehr möglichst "fluktuierend" zuzuteilen, um bessere Chancengleichheit zu gewähren.
!!! Technische Probleme und Materialaufwand sollen dadurch gering gehalten werden. Ziel ist eine möglichst faire und unkomplizierte Sportart. Hobbysportler sollen jedoch durch den Erwerb eigener Zielsportgeräte zum individuellen Training motiviert werden ohne dadurch Nachteile im Wettkampf fürchten zu müssen. Leider sind jedoch viele Systeme inkompatibel !!!

In Ausnahmefällen, kann (!) das Mitführen der Zielsportgeräte einzelnen Sportlern erlaubt werden.
Beim Zielen müssen die Stöcke abgelegt/abgestellt werden um eine stabilisierende Wirkung (= Abstützen) durch die Stöcke auszuschließen.

RUHEGEBOT und VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNG: Ab einer Distanz von etwa 10 Meter vor und nach den Zielbahnen gilt für die Teilnehmer "Schweigegebot". Ruhige Erwiderungen müssen jedoch nicht "bestraft" werden. Auch übertriebene Gestik ist untersagt, wenn sie zur Irritation anderer geeignet ist. Die Teilnehmer sollen in der Nähe der Zielbahnen prinzipiell keinen Teilnehmer, Zuschauer oder Betreuer ansprechen. Ausnahmen sind, wenn sie von der Organisation angesprochen werden oder es zur Abwehr von Gefahren notwendig ist. Kommunikation mit Schiedsrichtern und Organisationshelfern ist immer erlaubt (nicht unnötiger Weise und auch nicht lauter als nötig). Außerdem, sofern bei technischen Problemen notwendig und sofern vom Veranstalter erlaubt, auch Ansprechen der persönlichen Betreuer, z.B. zum zugelassenen Austausch defekter Materialien. Wird ein Teilnehmer von einem anderen im Bereich der Zielbahnen angesprochen, kann er dies tolerieren oder auch als Regelverstoß anzeigen, wenn er sich dadurch beeinträchtigt fühlt.
Veranstalter sind dringend angehalten auch Beeinträchtigungen durch Zuschauer (Blitzlicht von vorn, Lärm beim Zielen, Tabakrauch generell) von den Sportlern fernzuhalten.

MODERNER BIATHLON IST LEISE! Generell sollen die Veranstaltungen leise verlaufen, weil dies zur Irritation der Sportler führen kann und außerdem, weil die Wahrscheinlichkeit, dass "laute" Verantaltungen im Folgejahr wieder genehmigt werden, deutlich geriger ist. Der Veranstalter kann den Zuschauern die Benutzung von Lärminstrumenten verbieten. Eine Simulation eines Schussknalls oder eine laute akustische Trefferanzeige sind irritierend und dazu geeignet, während der Veranstaltung unnötigen Stress zu verursachen. Die WHO rechnet Lärm zu den krankmachenden Faktoren.
STOCKFÜHRUNG: "Schuld ist immer wer den Stock in der Hand hat", daher stets auf saubere, niedrige und ungefährliche Stockführung achten. Nach vorn gerichtete Stöcke während der Fahrt gelten als grobe Fahrlässigkeit und kann bestraft werden. Ein Hochreißen der Stöcke kann jederzeit zur Disqualifikation führen, auch im Zielbereich (siehe UNFAIRES VERHALTEN).

MATERIALAUSTAUSCH UND -ANNAHME: Beschädigtes oder defektes Material darf in der Nähe der Zielzone in einem vom Veranstalter definierten Bereich ausgetauscht werden, sofern kein anderer Teilnehmer dadurch behindert wird. Ein Vorteil der über den gegenüber der beim Start mitgeführten Ausrüstung hinaus geht (z.B. Gewichtsvorteil, andere Bereifung usw.), darf durch den Tausch nicht entstehen. Auf der Strecke darf keine Ausrüstung angenommen oder ausgetauscht werden. Kleidung darf unterwegs bei offiziellen Streckenposten abgegeben werden, die diese nach dem Wettkampf zur Zielzone bringen (lassen). Es ist kein Austausch oder Annahme von Material (Ausnahme: Verpflegung, nur an Verpflegungsstellen) erlaubt. Hilfe von Wettkampfteilnehmern untereinander kann vom Veranstalter vorher ausdrücklich erlaubt oder verboten werden. Falls nicht erwähnt, ist sie erlaubt.
Die Gründe liegen in der Sicherheit und der sportlichen Fairness - nicht jeder hat mehrere Fans zur Unterstützung auf der Strecke platziert.

BESCHÄDIGUNG: Mutwilliges oder grob fahrlässiges Beschädigen von wettkampfrelevantem Material kann zur Disqualifikation führen.

KOMFORT: Die Zielplätze sollen möglichst trocken (evtl. überdacht) sein. Ein Zielen auf durchnässten Liegeflächen darf vom Teilnehmer abgelehnt werden.

WARTEZEITEN vor den Zielzonen (z.B. wegen zu geringer Zahl funktionierender Lichtgewehre) sind absolut unzulässig und berechtigen den Teilnehmer zur Rückforderung des Startgeldes. Ebenso unzumutbar lange Wartezeiten, die entstehen, wenn gestelltes Material (z.B. Gewehre) nicht einwandfrei funktioniert.

WETTKAMPFRICHTER / SCHIEDSRICHTER: Im Wettkämpfen muss für zwei, maximal jedoch drei Zielbahnen ein ausgebildeter/eingewiesener Wettkampfrichter oder (vorerst nachweislich regelkundiger) Betreuer zuständig sein, sofern keine technische Automatisation dies nachvollziehbar überflüssig macht.

HILFE: Hilfe ist durch neutrale Hilfskräfte des Veranstalters im Wettkampf erlaubt, beispielsweise das Anreichen des Gewehrs, wenn diese Hilfe in gleicher Weise allen Teilnehmern geleistet wird.

UNFAIERES und RÜCKSICHTSLOSES VERHALTEN: Fahrlässig unfaires Verhalten kann mit Zeitstrafen, willkürlich unfaires Verhalten (z.B. Abkürzen oder Frühstart) kann zur Disqualifikation führen. Ebenso bei vermeidbarer Gefährdung anderer. Auch obszöne Gesten, Äußerungen und Beleidigungen können zur sofortigen Disqualifikation führen. Bei allen Entscheidungen und Durchführungen müssen die Anliegen und Interessen, von Sportlern, Zuschauern, Helfern, Veranstaltern, Anwohnern und der Umwelt berücksichtigt werden.
Gegenseite Behinderung führt nicht zwangsläufig zur Bestrafung nur, wenn sie vermeidbar gewesen wäre (in der Masse oft nicht möglich).

VERLASSEN DER STRECKE: Dies führt nicht zwangsläufig zur Disqualifikation, wen die Strecke wieder an der gleichen Stelle betreten wird, wo sie verlassen wurde (z.B. bei Sturz oder Notdurft).

WILLKÜR: Als Willkür gilt jede nicht nachvollziehbare Veränderung, Einflussnahme oder Manipulation eines Wettkampfes. Sollten beispielsweise Regeln unfair ausgelegt werden oder gegenüber Teilnehmern Rechte oder Pflichten zur Anwendung kommen, die bei anderen nicht angewendet werden, ist dies eindeutig als Willkür zu werten. Dies kann sogar gut gemeintes Helfen (nur im Notfällen erlaubt) oder das "Weiterschicken aus Gnade, wegen notorischen Vorbeitreffens" einzelner Teilnehmer sein. Diese Vorgänge sind geregelt, müssen vorher allen bekannt gegeben werden und sind in einigen Fällen (Zeitüberschreitung) sogar technisch automatisiert. Das Willkürverbot gibt insbesondere für Veranstalter, Helfer und Betreuer. Auch die Ausrede "die Veranstaltung sei nur Spaß" wird als ein Ausweichen vor nachvollziehbarer Durchführung oder Verantwortung gewertet und gilt in begründeten Fällen als Willkür.

SCHIEDSGERICHT: Für Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter wird vom Veranstalter ein fachkundiges Schiedsgericht bestimmt, das Entscheide über die Einhaltung der vereinbarten Regeln fällen darf und Entscheidungen der Wettkampfrichter prüft, jedoch nicht ohne Zustimmung der Schiedsrichter kippen darf. Wettkampfrichter mit Schiedsrichterfunktion werden vom Veranstalter benannt. Schiedsrichter können fachlich unterwiesene Helfer sein. Im Schiedsgericht dürfen keine Schiedsrichter vertreten sein. Eine Einflussnahme des Veranstalters auf das Schiedsgericht oder auf die Schiedsrichter und umgekehrt ist strengstens verboten (Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung). Schiedsrichter dürfen keine Helferpflichten übernehmen und umgekehrt (Prinzip der "Gewaltenteilung"). Nur in Ausnahmen (z.B. Kleinstveranstaltungen) können manche Personen, vorher festgelegt (nicht spontan oder willkürlich), beide Funktionen übernehmen. Helfern dürfen jedoch Regelverstöße, wie jeder andere auch, dem Schiedsgericht oder einzelnen Schiedsrichtern zu melden. Werden Verstöße dem Veranstalter oder Ausrichter gemeldet, haben sie diese unverändert an das Schiedsgereicht weiterzugeben.
Strafen die unmittelbar fest stehen sollen dem Teilnehmer zwar schnellstmöglich mitgeteilt werden, es sind aber, wie in anderen Sportarten auch, bis zur Ergebniserstellung, alle weiteren Arten von Bestrafungen anwendbar, da die Tatsachenfeststellung oft nicht unmittelbar möglich ist.

AUSSSCHREIBUNG: Die Ausschreibung einer Veranstaltung muss rechtzeitig veröffentlicht werden und Informationen über wesentliche Eigenschaften der Veranstaltung enthalten, wie Ort, Zeitangaben, Ausrichter (z.B. technisch Ausführender ohne Verantwortung), Streckenlänge und -eigenschaften und Angabe des Veranstalters (= Verantwortlicher). Diese Angaben sind dann auch für den Veranstalter im wesentlichen verpflichtend, dürfen aber in akuten Notfällen, unter allgemeiner Bekanntgabe verändert werden. Die beliebten und verbreiteten Pauschalfloskeln "Teilnahme ausschließlich auf eigene Gefahr" oder "Änderungen vorbehalten" können als sittenwidrig ausgelegt werden und sollten daher in Ausschreibungen generell nicht verwendet werden, da sie den gesamten Vertrag unwirksam machen können. NACHMELDUNGEN können, müssen aber nicht ermöglicht werden, dies ist aber in der Ausschreibung bekannt zugeben. Es kann ein MELDESCHLUSS festgelegt werden, der ebenfalls in der Ausschreibung bekannt zu geben ist.

STARTGELD: Die Höhe des Startgeldes wird vom Veranstalter festgelegt und wird in der Ausschreibung bekannt gegeben. Das Startgeld darf eine angemessene Höhe nicht überschreiten und darf nicht zum zwangsweisen Erwerb von weiteren unerwünschten Waren oder Dienstleistungen herangezogen werden. Startet ein Teilnehmer nicht, besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Startgeldes.

AUSSCHLUSSLISTE: Für jede Veranstaltung können bestimmte Personen und Gruppierungen von vorn herein oder noch während der Veranstaltung von der Teilnahme ausgeschlossen werden (Dopingvergehen, grob unsportliches oder sportschädliches Verhalten, Schädigung des Veranstalters/von Sponsoren, Straftaten in vorherigen Veranstaltungen usw., nur belegbare Vergehen, keine Willkürentscheidung möglich). Auch bestimmte Materialien oder Sportgeräte können begründet ausgeschlossen werden (z.B. wegen Sicherheitsmängeln). Jeder Hauptbeteiligte (verantwortlich oder fördernd) an der Veranstaltung hat dabei ein Veto-Recht für die Teilnahme unerwünschter Personen/Gruppierungen, das jedoch begründet (!) werden muss (ohne Angabe von Gründen verbietet dies sonst die Willkür-Regel). Diese Regelung soll den Veranstaltungsfrieden und die Sicherheit gewährleisten.

PREISE und ERGEBNISSE: Die Wahl der Preise (Art, Umfang, Verleihung...) ist dem Veranstalter überlassen und soll in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Veranstalter zur Preisverleihung, jedoch zur Dokumentation der Ergebnisse.

GÜTESIEGEL: Veranstalter, die das möchten, dürfen ihre Veranstaltung ohne anfallende Kosten mit dem abgebildeten Erkennungszeichen für "echte" Veranstaltungen bewerben und auszeichnen. Sie bestätigen und versichern damit dem Urheber der Regelwerks und allen Außenstehenden die Einhaltung des offiziellen Regelwerks Moderner Biathlon und damit Lobbyunabhängigkeit und Fairness. Um die Qualität und Aussagekraft dieses Qualitätssymbols aufrecht zu erhalten, wird ein Missbrauch des Symbols strafrechtlich verfolgt.

ETHIKGEBOT: Moderner Biathlon ist Zielsport, mit besonderer Betonung auf Sport. Von diesem Sport soll kein gefährliches, aggressives, abschreckendes oder provokatives Potenzial ausgehen. Moderner Biathlon soll alles andere als eine Vorbereitung auf das Scharfschießen oder auf Tötungsvorgänge sein - im Gegenteil, er soll als Abkehr davon, nämlich als Geschicklichkeitssport gelten. Ziele und Zielmasken in Form von Lebewesen, auch schematisiert (z.B. "Mannscheiben") sind im Training und auf Veranstaltungen streng VERBOTEN! Auch aggressive oder gewaltverherrlichende Werbung und Darstellungen im Zusammenhang mit MODERNEM BIATHLON sind ausdrücklich verboten!

DANKE! Für alle Anregungen und Verbesserungen, die an uns freiwillig herangetragen wurden. Und gleich großen Dank, an diejenigen, die uns zur Verbesserung dieses Handbuchs angeregt haben, auch wenn sie dies unfreiwillig und mit gegenteiliger Absicht getan haben mögen. So kann jede Energieform, auch "Bremsenergie", am Ende positiv wiederverwendet werden, um unseren Sport weiter voran zu treiben. Ein herzliches Dankeschön dafür!


8   Anhang

Alle Veranstalter und Teilnehmer von Veranstaltungen werden gebeten, zu überprüfen ob ihre Veranstaltung der hier aufgeführten Definition der Sportart "Moderner Biathlon" entspricht. Nur so können Standards, Qualität und Sicherheit einer Sportart langfristig gewährleistet werden. Diverse, manchmal sogar anonyme Plagiate dieses Regelwerks Moderner Biathlon wurden im Internet verbreitet. Diese Klone bitte ignorieren, denn Sie haben mit diesem mehrjährig entwickelten Original nichts zu tun, dort wurde nur die Idee des Namens "entliehen". Und diese Sonderregeln für einen sehr beschränkten Kreis sehr spezieller Veranstaltungen sollten dann auch treffender Sonderregeln, Ausnahmeregeln oder Kleingedrucktes heißen und sich nicht mit dem Namen Regelwerk einer ganzen Sportart (schon gar nicht Moderner Biathlon) schmücken. Das ist irreführend und soll von dieser kostenlosen und qualitativ ausgeklügelten Möglichkeit hier wegführen zu einem recht elitären und kartellartigen Veranstaltungsmodell, das dazu auch noch kostet. Die Frage, "Kann es mehrere Regelwerke geben und welches ist gültig?", ist schnell beantwortet. Welches war zuserst da? Welches wurde nachvollziehbar in redaktionellem Stil verfasst? Welches lässt einer erheblich größere Breite von Sportlern und Sportgeräten zu? Welches schließt eine Monopolisierung oder Bindung an bestimmte Marken, Dienstleister oder Personen grundsätzlich aus? Welches lässt keinen Spielraum für willkürliche Entscheidungen (Gummiparagraphen)? Ganz einfach: DIESES HIER!

Historie und Hintergründe
Dieses Handbuch unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) und wird darüber hinaus seit 2006 regelmäßig in einem öffentlichen Arbeitskreis weiterentwickelt (nächstes Abstimmungstreffen: 20. August 2011). Um den Entwicklungsprozess und die Zusammenhänge möglichst gut verständlich zu machen, sind viele der "Regeln" auch mit Argumenten begründet. Es stecken viele Überlegungen, Messungen und auch Abstimmungsarbeiten hinter diesem Regelwerk. Es ist kein von oben herab diktiertes Werk von Geboten und es ist erwünscht, dass es gut verstanden wird, den nur Verständnis erzeugt "des Volkes Solidarität zu den Paragraphen" (davon abgesehen, kann uns soll das Volk mitwirken). Es kommt damit der Forderung nach schriftlicher Dokumentation von Arbeits- und Entwicklungsprozessen eines modernen Sport- Qualitätsmanagements nach. Nach mehrjähriger öffentlicher Einladung haben sich bisher zwar noch nicht allzu viele Personen daran beteiligt, obwohl es immer noch sinnvoll ist, es in einem erweiterten Kreis weiterzuentwickeln. Trotzdem, die Erkenntnis, dass irgendwann, wenn sich Sportler im Wettkampf messen, automatisch Regeln notwendig werden, setzt sich auch inzwischen auch bei jenen durch, die ein "Regelwerk" bisher vehement abgelehnt haben und sogar diese Bezeichnung praktisch zum Unwort mit teuflischem Hintergrund erklärt haben. Jetzt klonen sie es selbst. Selbstverständlich muss jede ernsthafte Sportart ein Regelwerk besitzen, so auch der Moderne Biathlon.
Die Vielfalt der Möglichkeiten in diesem Regelwerk zeigt lediglich die Praxisnähe der Erfinder und deren Hunderte von Testdurchläufen unter verschiedensten Bedingungen. Hier ist nichts spontan vom Schreibtisch aus geplant, sondern es wurde immer nach zahlreichen Versuchen, Wettkämpfen und Testwettkämpfen nachgebessert. Im Sinne der Weiterentwicklung und Verbreitung dieses Sports ist es natürlich von allgemeinem Interesse die Entwicklung dieses Handbuch weiterhin fortzuführen, in Zusammenarbeit mit den Personen oder Institutionen, die sich daran beteiligen mögen und die es wirklich interessiert. Die Version 1.0 wurde bereits im August 2005 verfasst. Da dies das erste dokumentierte Regelhandbuch ist, dazu unabhängig und nicht "angelehnt" an andere Regelwerke oder Sportarten, braucht man sich nicht sportartfremden Einflüssen oder praxisfremder Verordnungen mancher unerfahrener Nachahmer auszusetzen. Der runde Tisch stand immer offen, was in der Konsequenz bedeutet: Was man unter "Moderner Biathlon" versteht, ist (nur!) hier definiert. Das braucht auch niemanden zu tangieren, denn es ist ein Leichtes die Regeln einzuhalten, trotzdem ist es auffällig, dass die Erfinder der Modernen Biathlons immer wieder angegriffen, in Frage gestellt und eben kopiert werden, so dass wir einen gewissen grotesken Beschuss mit Worthülsen inzwischen gewohnt sind. Möglichkeiten zur Mitgestaltung dieses Dokument bestanden und bestehen für alle Fachleute und Interessierten. Deswegen wird das Veranstalterhandbuch im Volksmund inzwischen auch als "Regelwerk" gehandelt. WIR machen das, was Moderner Biathlon heißt eben genau so (vielfältig) wie es hier steht. Es wäre ja auch noch schöner, sich den Begriff von irgend jemandem entwenden zu lassen, der sich ansonsten weigert einen konstruktiven Beitrag in diesem offenen Arbeitskreis zu leisten. Alles erheblich Abweichende, das sich ebenfalls Moderner Biathlon nennt (oder nicht auf dieses Regelhandbuch hinweist), kann den Verdacht schwer entkräften, den Begriff vor allem googlewirksam für sich nutzen zu wollen.

Mancherorts wird der Begriff Modernen Biathlon so benutzt, als könne jeder alles so nennen, wenn er nur wolle oder es werden sogar "Ziele" dieses Sport an anderen Stellen definiert. Wenn das jeder ohne Abstimmung täte, hätten wir bald babylonische Verhältnisse, deswegen auch die jährliche Einladung (siehe oben) zur Abstimmung des Regelwerks. Es gibt keinen Sprecher der die "Ziele das Sport" vertritt oder proklamiert, aber eben dieses gemeinschaftlich entwickelte Handbuch, das allen zum Studium und zur Anwendung zur Verfügung steht. In Sinne des Sports wurde außerdem eine rechtliche Absicherung gegen den Diebstahl von Ideen und Namen (= geistiges Eigentum) getroffen: Die Benutzung des Begriffs wurde vom Urheber bisher auch in wenigen Einzelfällen toleriert, auch wenn der praktizeirte Sport kein Moderner Biathlon in Sinne des Handbuches gewesen sein mag. Daraus leitet sich aber kein Gewohnheitsrecht ab. Warum diese "Bündelung" der Erfahrungen in einem Handbuch? Zum einen, damit es als Pool der Erfahrungen vieler und (noch) nicht eines Verbandes oder eines Alleinbestimmers wirksam wird. Zum Selbstschutz das Sports Moderner Biathlon soll das Urheberrecht an der Begriffsprägung "Moderner Biathlon" (sog. geistiges Eigentum) durchaus rechtswirksam eingesetzt werden. Nicht zur Verteidigung bereits unsichtbar enthaltener wirtschaftlicher Interessen, sondern gerade zum Schutz vor der Einflussnahme unangemessener wirtschaftlicher Interessen.
Die Weiterentwicklung einer Sportart und ihr "Recht" auf Eigenständigkeit, hängen in erster Linie von ihren Alleinstellungsmerkmalen ab. Die Idee etwas ähnliches, wie den klassischen Winterbiathlon zu betreiben, war im ersten Ansatz gut, ihn jedoch unbedingt zu imitieren, hat sich schnell als kontraproduktiv für die Weiterentwicklung erwiesen. Technische Probelme zu lösen, die mit dem Zielsport nichts zu tun haben, statt die Vorteile zu nutzen, wäre ein Rückschritt und alles andere als "modern". Es kann viel Aufwand, Zeit und Geld für Features investiert werden, die das "klassische" Erlebnis steigern sollen, statt das Wesentliche, nämlich das Zielen und Treffen auf teilnehmer- und veranstalterfreundliche Weise zu optimieren. Die Geräte werden durch die Imitation des Winterbiathlon teurer und störanfälliger, was die kostengünstige, einfache und zahlreiche Durchführung der Veranstaltungen erschweren würde. "Gimmicks" sollten erst in zweiter Linie an die Geräte montiert werden. Hier geht es um den Modernen Biathlon als Ganzjahressport. Es gab einmal Winker am Auto, heute sind es Blinker. Einst schoss man mit Vorderladern, dann mit Automatikwaffen, Sportschützen brauchen heute gar keine Projektile zu beschleunigen um ein Ziel zu "treffen".
Der Wiedererkennungswert einer Sportart hängt von ihren spezifischen Eigenarten ab, nicht davon, welche Teile einer "richtigen Sportart" vom "kleinen Bruder" imitiert werden. Moderner Biathlon soll auch als Moderner Biathlon erkannt werden, nicht als "eine Art Wintertriathlon", soviel Selbstbewusstsein, muss ein Sport als Existenzgrundlage mitbringen. Dem interessierten Zuschauer zu unterstellen, er könne die Vorteile des Modernen Biathlon nicht erkennen und er benötige zur Wiedererkennung klassische, aber inzwischen überflüssig gewordene, Attribute des klassischen Biathlons, hieße seine Intelligenz und Kreativität in Frage zu stellen. Es lässt sich auch niemand einreden, dass Cross-Skates Langlaufskier sein sollen, dann das sollen sie ja auch gar nicht. Letzten Endes ist Moderner Biathlon nach dieser offiziellen Definition einfacher, sicherer, günstiger und für alle transparenter durchzuführen als imitierter Winterbiathlon oder sogar imitierter Moderner Biathlon, was auch vorkommt (bei der erwähnten "Begriffs- Entwendung"). Natürlich reizt es sehr, den Modernen Biathlon ohne eigene konstruktive Beteiligung einfach nachzuahmen und von der Werbewirkung des Namens zu profitieren. Kriterium für die Bezeichnung Moderner Biathlon ist immer die Orientierung mit diesem ursprünglich und im gemeinsamen Workshop erarbeiteten Handbuch. Alles andere ist destruktiver Opportunismus oder Sektierertum (Motto: "Wir können es nicht besser, nennen es aber genauso."). Wer es anders mag, soll es anders nennen, um jede Verwechselungsgefahr auszuschließen, so einfach ist das. Oder als Kurzformeln: Langlaufski + Waffe = Biathlon | im Gegensatz dazu: Cross-Skate + Lichtzielsportgerät = KEIN Biathlon, sondern Moderner Biathlon.

Regeln - das klingt starr, streng und unkreativ. Man kann es auch viel geschmeidiger Veranstalterhandbuch, Teilnehmerempfehlung oder Richtlinie nennen, ohne dass diese etwas an den Inhalten ändert. Unflexibel ist dieses Handbuch aber ganz bestimmt nicht, denn es geht hier darum, diesen Sport für ein breites Publikum durchführbar zu machen und daher ist es auch vielmehr eine Ideensammlung für die Praxis, die zeigen soll, was alles möglich ist. Regeln, im eigentlichen Sinne, braucht man für einen Sport nicht (dann ist es mehr ein freies Spiel), doch als Triebfeder der meisten sportlichen Entwicklungen erweist sich meistens der sportliche Vergleich, was in der Praxis auf Wettkämpfe hinaus läuft. Egal ob lediglich zum Beurteilen der eigenen Leistung oder bereits in ambitionierten Rennen, gewisse Regeln bedeuten immer, dass vergleichbare Bedingungen geschaffen werden. Ohne definierbaren Status (Standards und Referenzen)) einer Sportart oder Veranstaltung ist eine Weiterentwicklung nur subjektiv feststellbar (evtl. dann nur Wunschdenken) und in der Praxis kaum planbar. Wenn dadurch die Weiterentwicklung des Sports gefördert wird, ist der Zweck eines Regelhandbuchs bereits gerechtfertigt. Andererseits soll dieses Handbuch auch Optionen aufzeigen, die bereits seit längerer Zeit im spielerischen und sporttherapeutischen Bereich genutzt werden und künftig immer mehr genutzt werden. Dies bedeutet in diesem Fall den umkehrten Weg als den üblichen vom Leistungssport zur "Normalsportart", nämlich die absolut grundlegende Frage "Was ist der Kern (nicht im traditionellen Sinne, sonder im Sinne von "Was wollen wir und was ist sinnvoll") und die sportliche Grundidee des Biathlons" (nämlich Geschick kombiniert mit Anstrengung). Es ergeben sich daraus zahlreiche Ansätze, die allerdings bereits eine fundierte Basis im Breitensport, der Sporttherapie und der Trainingslehre besitzen. Diese zu nutzen und in einer noch recht neuen Sportart umzusetzen, ist das höhere Ziel dieses Handbuchs. Deswegen möchte dieses Handbuch auch kreativen Vorschlägen und konstruktiven Verbesserungsvorschlägen immer offen stehen. Die Bezeichnung Spielregeln wäre daher für dieses Handbuch treffender, dann weiß jeder auf Anhieb, was gemeint ist und wozu sie gut sind. Und es geht letzten Endes ja auch um das sportliche Spiel mit der Bewegung und dem Geschick, egal ob mit Stoppuhr oder ohne. Wir wissen alle, dass eigentlich die, die sich nicht an die Spielregeln halten, die Spielverderber sind und dem Rest der Gruppe, den "fairen Spielern", den Spaß verderben. Regeln und auch Schiedsrichter sind keine Erfindung von irgendwem, sondern von den Sportlern selbst für einen fairen Sport.
Wettkampfehrgeiz schließt Spaß keinesfalls aus. Auch Befragungen haben gezeigt: Die Mehrheit zieht Wettkämpfe (mit gewissen Regeln) jenen wilden Rennen vor, die man ebenso im Training jederzeit spontan selbst durchführen kann und soll. Ein weiteres Ziel des Handbuchs ist die Weiterentwicklung dieser Biathlonvariante als eine der umweltfreundlichen Sportarten überhaupt. Hierbei werden besonders Austragungsmodi und Austragungsvarianten gefördert, die nur einen geringen Energieund Resourcenverbrauch erfordern. Die Anreisewege der Teilnehmer und Zuschauer fallen zwar als Sekundärbelastung weniger ins Auge, sind aber in der Gesamtbilanz häufig der größte Negativfaktor. Diesen zu entschärfen kann vor allem durch Dezentralisierung (Motto: "Jedem Dorf seinen Biathlon") erreicht werden. Die Förderung möglichst vieler Veranstalter, die möglichst einfach und risikoarm einen Modernen Biathlon auf die Beine stellen, soll also ein weiterer Hintergrund dieses Handbuchs sein. Es sei aber, zur Erklärung einiger "Ungereimtheiten" in der Szene hier angemerkt, dass es Interessengruppen gibt, die diese Eigenständigkeit anderer Veranstalter offenbar beoder verhindern möchten. Die Gründe dafür sind kaum nachvollziehbar und wurden auch in keiner bisherigen Abstimmungssitzung vorgebracht. Zu benennen sind sie trotzdem, denn man stößt schon kurzer Recherche zu offenkundig selbst darauf: Es ist die Einflussnahme durch Monopolisierung. Einig sind sich die Entwickler dieses Handbuchs von Anfang an einstimmig, dass gerade auf Grund einiger aggressiver, unsachlicher und cheauvinistischer Angriffe die Eigenständigkeit des Modernen Biathlon bewahrt und weiter entwickelt werden soll und gerade auch wegen zahlreicher "Hassreden" gegen den Laserzielsport und den "echten" Modernen Biathlon in keiner Weise eine Simulation des Projektilschießens angestrebt werden soll, weder durch Rückstoß, Knall oder mechanische Effekte, durch die der Einschlag eines virtuellen Projektil simuliert werden soll. Wir schießen ja nicht wirklich und machomäßiger Ballermannstolz schreckt zu Recht den größten Teil potenzieller Interessenten nur ab.


VERFASST/PROTOKOLLIERT/ÜBERARBEITET VON: Frank Röder in Abstimmung mit dem offenen Arbeitskreis Cross-Skating und Moderner Biathlon. Es gilt das Impressum von Moderner-Biathlon.de

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